Änderung des Bebauungsplans...
Hallo,
ich hoffe es kann mir hier wer weiterhelfen. Wir wohnen seit 2 Jahren in einem EInfamilienhaus dass von uns gebaut worden ist. Die Gegend hier ist eine Neubausiedlung. Lt. Bebauungsplan sind die einzelnen Parzellen mit lauter EInfamilienhäuser zu bebauen. Nun wurde das an uns anliegende Grundstück verkauft. Der Käufer beabsichtigt nun (wie wir durch Zufall von einem Stadtradtmitglied erfahren haben) ein 4-Parteinmehrfamilienhaus dort zu bauen. Er weicht mit 8 Punkten vom Bebauungsplan ab. Unter anderem damit: Er verbaut um 30m² mehr wie erlaubt, er wird um 1 Meter höher als vorgeschrieben, anderes Dach etc..... Dieses Haus würde uns das ganze Licht nehmen, statt beispielsweise 5 FEnster würde evtl. dann 16 Fenster auf unseren Garten gerichtet sein..... Nun hat eben dieser Käufer bei der Stadt einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Wir wurden von offizieller Seite gar nicht darüber informiert. Geht das? Am Donnerstag ist dann offizielle Ortsbesichtigung durch die Stadträte und anschließend wird abgestimmt... Was sollen wir nun tun? Gleich eine Beschwerde bei der Stadt einreichen? Falls die Stadt der Änderung zustimmt, können wir dann noch was tun? Ich meine uns und unseren Nachbarn betrifft es ja, wir wohnen ja da und nicht die Menschen die über uns entscheiden???
Vielen Dank für die hoffentlichen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen Andrea E.
2 Antworten
Aufgrund der Angaben gehe ich davon aus, dass es sich um ein Änderungsverfahren und nicht um eine Befreiung handelt.
Dann wir auch ein entsprechendes Verfahren durchgeführt, in dem jedermann im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgeben und wie in diesem Fall auf die mögliche Beeinträchtigung privater Belange hinweisen kann (Bekanntmachung im örtlichen Bekanntmachungsblatt, manchmal auch im Internet). Die Gemeinde beschließt dann über die Berücksichtigung dieser Stellungnahme im Rahmen der Abwägung. Falls einem das Ergebnis nicht passt, kann man dann im Rahmen der Jahresfrist (Regel) einen Normenkontrollantrag beim zust. Verwaltungsgericht stellen. Dies geht aber nur, wenn man in der o.g. Frist der öffentlichen Auslegung auch eine Stellungnahme abgegeben hat (sog. Präklusion).
Man kann aber auch gegen eine erteilte Baugenehmigung im Rahmen der Anfechtungsklage vorgehen, jedoch dürfte bei geändertem Bebauunsplan keine Baugenehmigung notwendig sein, sondern lediglich eine Genehmigungsfreistellung.
Falls es sich nicht um eine B-Plan-Änderung, sondern doch um eine Befreiung von den Festsetzungen handelt, dann geht dies nur unter "Würdigung der nachbarlichen Interessen", sprich ihr werdet normalerweise gefragt, so dass ihr eure Unterschrift leisten oder verweigern könnt.
Tipp: frühzeitig Rechtsbeistand bei einem Fachanwalt einholen!!!!
Gruß
C
Ich habe fast das gleiche Problem.
Mein Niedrigenergiehaus soll durch ein Neubau im Winter beschattet werden!!!! Dies geht nur, weil der B-Plan geändert werden soll. Der alte gab das nicht her, deshalb habe ich das Grundstück gekauft!
Bitte auch um Hilfe, Danke