Was muss bei Änderungen (Grenzbebauung in N R W ) beachtet werden damit es rechtssicher bleibt?

5 Antworten

Ich habe mir den ganzen Thread jetzt angesehen und bin ins Grübeln gekommen.

Für was sollen 3 cm Überbauung des Nachbargrundstücks gut sein ? Wofür das alles ? Welche Absichten hast du wirklich ?

Wenn du dein Haus an der Grenzwand ernsthaft dämmen willst, dann macht du mind. ca. 12 cm nach aktueller Mindest-Vorgabe EnEV. Das darfst du in NRW, musst die Dämmung aber wieder rückbauen, wenn dein Nachbar (jemals) in vorgeschriebener Grenzbebauung anbaut.

Verletzt du die Grundstücksgrenze um mehr oder weniger nutzlose 3 cm, bist du eigentlich trotzdem zum Rückbau verpflichtet, denn du beanspruchst Grund und Boden, der dir nicht gehört. Im Übrigen errichtet man vernünftigerweise seine Grenzwand bei Grenzbebauung mit ca. 2 cm Abstand als Bewegungsfuge.

Grundstücke in Grenzbebauung sind oft so schmal, daß eine Reduzierung der Gebäudebreite deines Nachbarn um 5 cm eine merkliche Beeinträchtigung darstellen würde.

Auf die Stellung eines Gerüsts hast du im Rahmen des Nachbarrechtgesetzes gesetzlichen Anspruch, notfalls mit juristischer Hilfe.

Die Nutzung deiner Gebäudewand durch den Nachbarn für was auch immer ist nicht statthaft. Man kann in nichts hineinbohren, was einem nicht gehört. Das würde ich ihm tatsächlich untersagen.

Der Grenzverlauf ist mit Sicherheit nicht unklar. Sind die Vermessungspunkte oder Grenzsteine nicht mehr auffindbar und wird der Verlauf von euch angezweifelt, besteht Grenzverwirrung. Dann läßt sich mit Hilfe eines Vermessers die Grenzlinie neu einmessen.

Vorausgesetzt dein Haus wurde beim Bau richtig anhand der Pläne eingemessen, besteht bei mir wenig Zweifel über die wahre Grenzlinie

Hallo Xerxessasu, gehe zu deinen Nachbarn und sprich mit ihnen! Das ist das beste und du bekommest ein Gefühl dafür ob von da Ärger kommen kann oder nicht. Wenn das Nachbarschaftlich geregelt ist wird es kam Ärger geben, zumal auch ein evtl. zukünftiger Käufer vor Gericht wegen 3 cm kaum Chancen auf Rückbau hat.

Miteinander reden!

Gruß

Der Überbau ist m.E. genehmigungs- und nachbarschaftlich zustimmungspflichtig. Normalerweise regelt man das über die Baulast und läst sich das als Nachbar grundbuchrechtlich eintragen. Ob man das nun wegen 3cm wirklich im EInzelfall immer so machen muss, steht auf einem anderen Blatt. Aber man sollte auch bedenken, dass Rechtssicherheit einen hohen Wert besitzt, und sich nachbarliche Beziehungen auch schnell verändern können (ganz zu schweigen von Eigentumswechseln).

Aus öffentlich-rechtlicher Sicht:

Eine Überbauung der Grundstücksgrenze ist nur durch Wärmedämmmassnahmen zulässig. Wenn es nur um neuen Putz an bestehendem Gebäude geht ist das auch unbedenklich, denn ihr verändert ja die Lage des Hauses nicht.

Aus privatrechtlicher Sicht:

Das Betreten des Nachbargrundstücks für Reparaturarbeiten am eigenen Haus ist im BGB und im Nachbarrechtsgesetz geregelt. Wenn der Nachbar nicht zustimmt könnt ihr beim Amtsgericht ein Betretungsrecht erwirken.

Aber:

Ihr müsst immer dem Nachbarn die Schäden erstatten, die durch Bauarbeiten, Gerüst etc. auf dem Nachbargrundstück entstehen. Deshalb immer den früheren Zustand durch Fotos und Zeugen belegen können und am besten natürlich vorher Einvernehmen mit dem Nachbarn herstellen!!

Ob Euer Bauvorhaben bei Euch genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig oder was auch immer erlaubt bzw. verboten ist, weiss das zuständige Bauamt. Was bei Euch Grenzabstände auslöst, das Nachbarrecht.