Bauen und dauerhafter Wohnsitz im Feriengebiet
Hallo zusammen ,
ich versuche mich kurz zu fassen und mich auf das Wesentliche zu Beschränken.
Ich will ein Grundstück ( 5000qm / davon 2000qm Baufläche) kaufen das in einem Feriengebiet liegt und laut Bebauungsplan darf man nur Gebäude mit 100qm Grundfläche bauen. Ebenso darf man dort keinen festen Wohnsitz haben.Ebenso darf nur ein Vollgeschoss gebaut werden. Hinter dem Grundstück befindet sich ein Weinberg und nebendran fäng das Naturschutzgebiet an. Grundstück ist voll erschlossen.Man kann dort niemanden stören etc....
Die Situation vor Ort sieht aber anders aus , von 10 Grunstücken wohnen 8 Parteien dauerhaft dort und die Stadt weiss das auch. Jedes Haus dort hat 2 Stockwerke ( die haben den Trick mit hochgezogenem Keller angewandt). Allgemein hat man den Eindruck das dort jeder nach Lust und Laune gebaut hat.
Meine mündliche Bauanfrage wurde abgelehnt weil man dem " treiben" ein Ende machen will. Ich habe vor einen 140qm Bungalow dort zu errichten, ohne Tricks und spätere Änderungen.
Meine Frage besteht eine Möglichkeit trotz der Anfrage meinen 140 qm Bungalow zu bauen ? Und was wäre wenn ich die 100qm einhalte aber dafür wie die anderen mit 2 Geschossen baue, nur den 2.Wohnsitz dort anmelde ( aber natürlich trotzdem dort voll wohne).Kann die Stadt mich dann "rauswerfen" oder mir Schwierigkeiten machen?
Hoffentlich kann mir hierbei jemand vernünftig helfen , weil ich einen gewissen Druck habe und ich das Grundstück erst kaufen kann ,wenn ich weiss ,dass ich darauf bauen und dauerhaft wohnen kann.
Auf alle Fälle bedanke ich mich bereits im Vorraus und hoffe auf baldige Antwort......
4 Antworten
In einem Ferienhausgebiet ist nur das zulässig, was im Bebauungsplan steht.
Dauerwohnsitze darf man dort zwar anmelden, aber man muss damit rechnen, von der Bauaufsicht eine Verfügung zu bekommen. Trick: irgendwo anders einen ersten Wohnsitz anmelden und dann im Ferienhaus dauerhaft wohnen - die Behörde kann das nicht kontrollieren. Freilich wird dann der Briefträger nicht kommen.
Die Definition "Vollgeschoss" steht in jeder Landesbauordnung; danach sind durchaus optisch zweigeschossige Gebäude möglich. Ein geschickter Architekt kann die in der LBO enthaltenen Geschossdefinitionen so ausnutzen, dass zwei oder gar noch mehr Geschosse entstehen, in denen trotzdem Aufenthaltsräume zulässig sind (z.B. "Nurdach-Häuser")
Ansonsten hat die Gemeinde auch keinen Spielraum, da in Ferienhausgebieten die Erschließungsanlagen nach Art und Umfang nicht denjenigen eines Wohngebietes entsprechen und deshalb auch die Aufsichtsbehörden darauf achten, dass die Regeln für Wohngebiete nicht umgangen werden.
Die Stadt kann Dauerwohnen durch ständige Festsetzung von Zwangsgeld so mürbe machen, dass die Dauerwohnen ausziehen. Es sei denn, sie kennen den obigen Trick.
Die Stadt oder Gemeinde könnte sogar eine "Änderung des Bebauungsplanes Ferienhausgebiet beschließen, in der dann die mögliche Nutzungen der Häuser und der Bestandsschutz bis hin zum Rückbau oder Abriss dort durch geeigente Maßnahmen ausschließlich auf Feriengäste beschränkt wird. Das kann nicht nur für die Nutzung, sondern vor allen Dingen für den Wert bzw. den wiederverkaufswert der Häuser eine katatrophale Folge nach sich ziehen, gegen die Sie sich nicht wehren können! s- Internethinweise zum Ferienpark in Öfingen und zur Ferienpark Tennenbronn. Da wird Ihnen aber ganz schön mulmig werden, wenn Sie weiterhin vorhaben in einem als Feriengebiet augewiesenen Bereich Grund und Boden zu erwerben!
Hallo stonistone,
Soweit ich das verstehe hat die Gemeinde gar keine Möglichkeit eine Ausnahme zu machen. Dafür gibt es schlicht keinen Rechtsweg. Das die Behörde eine andere Nutzung duldet kann kein Argument dafür sein das zu genehmigen. Mit dem Pochen auf Gleichbehandlung kann nur herauskommen das die anderen Nutzer auch "vertrieben" werden, was nicht gerade für gute Nachbarschaft sorgen würde.
Leider ist das nur ein Traumgrundstück und wird auch Traum bleiben es sei denn die Gemeinde ändert den B-Plan dahingehend das das ein normales Baugebiet wird. Wahrscheinlich ändert sich dann aber auch der Kaufpreis.
Schade für euch!
Also bzgl. des zweiten Wohnsitzes kann dir keiner was machen warum kann ich dir sagen da du dort keine arbeit nach gehst und auch nur als zweit wohnsitz gemeldet bist. Sorry den rest weiss ich auch nicht((
Vielen Dank für die schnellen und genauen Antworten bis hierhin.
Was mich am meisten stört ,dass die Leute die dort wohnen genau das was mir vorschwebt machen und dies geduldet wird.Kannn ich da nicht auf Gleichbehandlung pochen?
Was wäre wenn ich Unterschriften der Anwohner sammele die meine Absicht befürworten,könnte man auf diesem Weg etwas erreichen?
Ich wohne schon sehr lange in dieser Stadt und relativ bekannt (mein Vater ist Gastronom) bin kein "dahergezogener".
Ist es der Stadt lieber , dass ein junges Pärchen ( 30Jahre) wegzieht und woanders baut? Und das in Zeiten wo junge Menschen eher Richtung Großstadt ziehen...... Unsere Stadt hat circa 2000 Einwohner und ist in sehr ländlicher Gegend.
Mein sogenannter End -Plan wäre auf Gleichbehandlung zu pochen und mit der Presse drohen, bin aber eigentlich eher der ehrliche offene Typ und sowas wiederstrebt mir,
Meine Puppe und ich sind sehr unglücklich darüber weil es ein Traumplatz für uns wäre und ich den Preis von 79000 auf 63000 drücken konnte, voll erschlossen
Fragen über Fragen und ein wildes durcheinander......ihr seht Verzweifelung ;)
Ps: ich versuche mal ein Satelliten Bild hochzuladen
Sie irren sich komplett! Durch Bebauungspläne und deren Änderung können bereits ausgewiesene Fereinhausgebiete für Dauerbewohner ausgeschlossen werden und nur noch für die Nutzung durch Fereingäste bestimmt werden. Lesen Sie über aktuelle Fälle beim Feriendorf Öfingen und Ferienpark Tennenbronn! Da gehen Ihnen die Augen über!