Änderung der Studienordnung während des laufenden Studiums?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wird eine Studienordnung geändert, dann bleibt die alte Ordnungsversion üblicherweise noch eine gewisse Zeit inkraft, damit diese Studierenden noch zuende studieren können.

Irgendwann enden aber auch diese Übergangsfristen und die Studierenden nach alter Ordnung müssen sich in die neue Ordnung einschreiben.

In deinem Fall ist genau das eingetreten (ich beziehe mich auf die kopierte E-Mail in deinem Kommentar zu einer anderen Antwort):

Du hast dich nach der Ordnung von 2011 eingeschrieben. 2015 gab es eine neue Ordnung, die immer noch aktuell ist. Da du dein Studium nach der 2011er Ordnung noch nicht beendet hast, wirst du nun, einige Jahre nachdem die aktuelle Ordnung inkraftgetreten ist, in die 2015er umgeschrieben.

Diese Umschreibung findet auch sofort statt, da die alte Ordnung irgendwann (offenbar mit dem Ende des Wintersemesters 2018/19) ihre Gültigkeit verliert.

Beste Grüße!

farzam69 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 19:40

Vielen Dank. Muss ich morgen nachfragen.

farzam69 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 14:50

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung

(1) Diese Studiengangsprüfungsordnung tritt am 1. September 2015 in Kraft. Gleichzeitig

tritt die Master-Prüfungsordnung (MPO) für den Master-Studiengang Informations- und

Elektrotechnik des Fachbereichs Informations- und Elektrotechnik an der Fachhochschule

Dortmund vom 1. Juni 2011 (Amtliche Mitteilungen – Verkündungsblatt –

der Fachhochschule Dortmund, 32. Jahrgang, Nummer 11 vom 6.6.2011), zuletzt

geändert durch Ordnung vom 15. Februar 2013 (Amtliche Mitteilungen –

Verkündungsblatt – der Fachhochschule Dortmund, 34. Jahrgang, Nummer 12 vom

18.2.2013), außer Kraft.

(2) Diese Studiengangsprüfungsordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab

Wintersemester 2015/16 ihr Studium im Master-Studiengang Informations- und

Elektrotechnik an der Fachhochschule Dortmund im 1. Semester aufnehmen.

(3) Auf Studierende, die vor dem Wintersemester 2015/16 ihr Studium im Master-

Studiengang Informations- und Elektrotechnik an der Fachhochschule Dortmund

aufgenommen haben, findet die im Sommersemester 2015 geltende Master-

Prüfungsordnung weiterhin Anwendung.

Die jeweiligen Prüfungen gemäß der Prüfungsordnung nach Satz 1 können im

Prüfungszeitraum der nachfolgend aufgeführten Semester letztmalig abgelegt werden:

- Prüfungen des 1. Fachsemesters im Sommersemester 2017,

- Prüfungen des 2. Fachsemesters im Wintersemester 2017/18,

- Prüfungen des 3. Fachsemesters im Sommersemester 2018.

Auf Antrag findet für diese Studierenden die Studiengangsprüfungsordnung gemäß

Absatz 1 Satz 1 Anwendung.

(4) Studierende, die ihr Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen sowie

Studierende, die einen Antrag gemäß Absatz 3 Satz 3 gestellt haben, haben Anspruch

auf ein Prüfungs- und Studienangebot wie die Studienanfängerinnen und

Studienanfänger des Wintersemesters 2015/16.

(5) Auf Studierende, die keinen Antrag gemäß Absatz 3 Satz 3 gestellt haben, ihr Studium

bis zum 28. Februar 2019 jedoch nicht abgeschlossen haben, findet dann die

Studiengangsprüfungsordnung gemäß Absatz 1 Satz 1 Anwendung. Die bisherigen

Studienzeiten sowie die dabei erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden von

Amts wegen angerechnet.

(6) Diese Studiengangsprüfungsordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen –

Verkündungsblatt – der Fachhochschule Dortmund veröffentlicht.

Ansegisel  10.02.2019, 19:19
@farzam69

Absatz 5 sagt das, was ich vermutet habe: Studenten, die nach der Ordnung von 2011 studieren und ihr Studium nicht im Wintersemester 2018/19 beendet haben, werden automatisch in die Ordnung von 2015 umgeschrieben.

Was dort für ein Antrag gemeint ist, kann ich nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass die Antragstellung jetzt nicht mehr möglich ist. Da könntest du aber erst nochmal in der Ordnung nachlesen oder beim Prüfungsamt fragen.

farzam69 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 14:48

Danke für deine Antwort! Ich hab im StgPO (2015) was gelesen, der ich nicht so gut verstanden habe! (Nr. 5)
Obwohl ich keinen Antrag dafür gestellt habe, gilt es noch diese Änderung für mich?!

Normalerweise wird jeder der sein Studium nicht ummittelbar abschließt in die neue PO überführt. Soweit ich weiß kann man das mit einem Formular verhindern, sodass man in der alten PO bleibt.

Für PO wechsler gibt es aber oftmals boniss wie geschenkte credit points etc, weshalb das wechseln sich lohnt.

farzam69 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 02:23

Danke für deine Antwort.

Heute hab ich folgende Nachricht vom Prüfungsamt erhalten! Denkst du, dass ich noch im alten PO bleiben dürfte?! :/

Sehr geehrte Studierende,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass Sie aufgrund der am 28.02.2019 auslaufenden Prüfungsordnung des Studiengangs Informations- und Elektrotechnik ab dem Sommersemester 2019 in die aktuelle (StgPO) 2015 umgeschrieben wurden.Bereits erbrachte Leistungen aus der PO 2011 werden von Amts wegen in die neue StgPO übertragen/anerkannt. Bitte beachten Sie, dass das Fach "Theoretische Elektrotechnik" in der Prüfungsordnungsversion 2015 ein Pflichtfach ist und Sie diese vor Anmeldung zur Thesis bestanden haben müssen.

hairybear  09.02.2019, 02:39
@farzam69

Habt ihr keinen Studienganskoordinator oder ähnliches?

Am besten einfach mal hin gehen und dein Problem beschreiben ihr findet dann sicherlich eine Lösung