Wohnung als Einzelperson gemietet, kann Freundin einfach in die Wonung mit einziehen?

13 Antworten

Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Um eine solche würde es sich hier nach dem Gesetz handeln. Allerdings ist dieser Vorgang in der Regel reine Formsache. Dementsprechend schriftlich um Zustimmung bitten. Eine Ablehnung wäre nur rechtens wegen Überbelegung oder einen in der Person der Freundin liegendem Grund. Eine Mieterhöhung deshalb ist in der Regel unzulässig, lediglich bei Personenumlage von BK wäre evtl. eine angemessene Erhöhung der Vorauszahlung machbar, aber nur für die entsprechend so vereinbarten BK lt. MV.

Manuel3011 
Beitragsersteller
 03.05.2010, 07:47

Danke für deine Antwort.

Hier kommen wir wieder zum Punkt Überbelegung.

Gelten zwei Personen auf ca. 25m² als Überbelegung?

Heute werde ich meine Vermieterin mal anrufen :)

albatros  03.05.2010, 08:53
@Manuel3011

Ich sehe hier noch keine Überbelegung, zumal ihr ein Paar seid. Anrufen? Sowas besser schriftlich machen. Erklär den Wunsch in einem separaten Anschreiben und schick doppelt den "Antrag auf Zustimmung" mit, der von dir unterschrieben ist und dann nur noch vom Vermieter gegenzuzeichnen und an dich zurückzureichen wäre. Eine nur mündliche Zusage könnte später jederzeit bestritten werden.

Bescheid geben ja; alleine wegen Nebenkosten etc.

Vermieter dürfen Zuzug untersagen, allerdings müssen sie Gründe anführen, warum es explizit dieser Person untersagt ist, zb. Krimineller o.Ä..

In deinem Fall dürften ja keine schwerwiegenden Gründe gegen deine Freundin sperechen, so dass der Vermieter es hinnehmen muss und auch warscheinlich wird.

wunhtx  01.05.2010, 21:17

@Mangar

Nach deutschen Recht hat auch ein Straftäter nach Verbüßung seiner Haftstrafe einen Anspruch auf eine Wohnung und kann aus diesem Grund nicht von einem VM abgewiesen werden.

Und in Zeiten, in denen rd. 45 % der Deutschen einem Sänger mit erheblichen Vorstrafen zujubeln, sollte die Moral dieser Gesellschaft nicht in der Diskriminierung bei der Wohnungssuche bei anderen Vorbestraften enden.

Der Vermieter muss auf alle Fälle informiert werden. Der Mietvertrag lauft ja nur auf 1 Person. Abnutzung ist ja bei 2 viel grösser

Der Vermieter kann nicht verbieten, daß deine Lebenspartnerin mit einzieht. Jedoch wird er die Nebenkosten erhöhen, und ihr müßt euch überlegen, ob sie regulär mit in den Vertrag aufgenommen wird, oder ihr einen Untermietervertrag aufsetzt.

Manuel3011 
Beitragsersteller
 01.05.2010, 12:54

Gibt es nur diese zwei Möglichkeiten?

Es würde mir am besten passen, wenn meine Freundin nicht in den Vertrag aufgenommen werden würde und auch kein Untermietervertrag aufgesetzt werden müsste.

Wäre das nicht möglich?

diewildeHilde  01.05.2010, 16:00
@Manuel3011

Klar ist das möglich, wenn deine Freundin das ok findet, daß du sie jederzeit rauswerfen kannst. Letztlich ist dem Vermieter das egal - der will nur wissen, wieviel Leute in der Wohnung wohnen, um die Nebenkosten zu ermitteln.

Die Freundin darf ohne Zustimmung des VM nicht aufgenommen werden.

Er kann, wenn es sich nicht um eine Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Partner handelt die Zustimmung verweigern.

albatros  03.05.2010, 08:55

Das gälte bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften (Quasi-Eheleute). Eine "einfache" Lebensgemeinschaft reicht nicht aus.

diewildeHilde  01.05.2010, 16:05

stimmt nicht.

wunhtx  01.05.2010, 18:58
@diewildeHilde

hallo howina,

was soll an meiner Auskunft falsch sein,

wenn ich erkläre,

dass er keine Zustimmung erteilen muss, wenn es sich nicht um eine Lebensgemeinschaft handelt ( was beinhaltet, dass er bei einer Lebensgemeinschaft zustimmen muss )

(wobei ich einräume, dass ich hier im Text den Fehler gemacht habe ( vergessen habe ) hinzuweisen ....Lebensgemeinschaft oder um einen gleichgeschlechtlichen Partner....).

Für die Freundin ist Zustimmung zu erteilen.

Tatsache ist, wenn es sich nicht um eine Lebensgemeinschaft handelt, muss der VM nicht zustimmen, dass eine weitere Person aufgenommen wird.

Manuel3011 
Beitragsersteller
 01.05.2010, 19:59
@wunhtx

Hmm, das hört sich etwas merkwürdig an.

Das würde dann ja bedeuten, dass ich einfach sagen müsste, dass meine Freundin quasi eine Bekannte ist, aber wir keine Beziehung haben... Dann müsste die Vermieterin nicht zustimmen?

Kann ich mir so eigentlich nicht vorstellen.

wunhtx  01.05.2010, 21:08
@Manuel3011

Doch, so ist es.

Du hast Anspruch, wenn die Wohnung geeignet ist, eine Lebenspartnerin oder in anderen Fällen einen Lebenspartner bei Dir aufnehmen zu können.

Jede andere Person ist eine fremde Person, auch wenn man mit ihr befreundet ist.

Diese Entscheidung in unserer Rechtssprechung ist durchaus sinnvoll.

Einerseits hat dies damit zu tun, dass nach dem Partnerschaftsgesetz 2001 der nicht im Mietvertrag eingetragene Partner bei Todesfall des anderen einen Anspruch darauf hat, dass ihm die Wohnung überlassen wird.

Nachdem es offenbar keine nähere Freundin ist, also keine eheähnliche Beziehung besteht, heisst dies doch, dass sie von Dir nur als Untermieterin einquartiert werden kann. Dafür brauchst Du sowieso die Zustimmung des Vermieters.

Die Ursache ist hier durchaus klar. Sehr oft zieht der Hauptmieter aus, der andere - aufgenommene Mitmieter - bleibt einfach in der Wohnung. Sei es, er hat noch keinen neue Wohnung gefunden oder aber, er will den VM zwingen, an ihn zu vermieten.

Richtig. Deine Freundin macht so etwas nicht. Aber es gibt leider diese Fälle.

Und genau diese Fälle führen dann dazu, dass nun sogar die Zustimmung eingeholt werden muss, wenn jemand alleine wohnt, aber heiratet, dass der Ehepartner einziehen darf. Der VM muss hier zustimmen.

Genauso wie er bei jeder eheähnlichen oder gleichgeschlechtlichen Beziehung seine Zustimmung erteilen muss.

Sonst aber hat er das Recht, Nein zu sagen.

Bitte auch die Nebenkosten beachten.

Deine Frage zum WBS oder zu den 25 qm Wohnfläche sind zwar sinnvoll, aber sie lösen doch nicht das Problem, das Du hast. Also, gehe zur VM und frage nach, ob Deine Freundin einziehen kann.