Amtlicher Ausweis zur Teilnahme an einer Prüfung
In meiner Prüfungsordnung für das Studium steht geschrieben:
(3) Die zu Prüfenden haben sich auf Verlangen der Prüfenden oder der aufsichtführenden Person mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild auszuweisen.
Nun läuft mein Personalausweis leider am 04.01.2015 ab und die Beantragung des neuen Personalausweises kann leider bis zu 30 Tagen dauern.
Am 12.01.2015 schreibe ich die erste Klausur. Nun frage ich mich was ich am besten mache?
Zählt zu einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild auch der Führerschein? Oder gibt es die Möglichkeit einen Übergangsausweis dafür zu beantragen?
Danke!
6 Antworten
Geh gleich morgen einen neuen Perso beantragen und lass Dir zusätzlich einen vorläufigen ausstellen (kostet 10,00 € extra).
Der Fueherschein gilt nicht als amtliches Ausweisdokument, nur mit Perso oder Reisepass ist das moeglich. Vielleicht hast du Glueck und sie akzeptieren auch noch den abgelaufenen mit einer Bescheinigung, dass ein neuer beantragt wurde. Frag doch am besten dort mal nach, vielleicht sehen die es nicht so eng.
Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dir einen vorlaeufigen machen lassen, den kriegst du sofort. Und das naechste Mal besser aufpassen und rechtzeitig beantragen.
Wieso kümmert man sich um sowas nicht rechtzeitig? ! Geh am Montag hin und beantrage einen neuen Ausweis. Meine Uni hat auch einen Führerschein akzeptiert, dass sollte also kein Problem sein. Wenn du unsicher bist, dann frag in der Uni nach.
Ersatzweise kannst du ja deinen Pass vorlegen. Falls du keinen hast, erhältst du auf dem Amt einen vorläufigen Personalausweis.
Der Führerschein gilt eigentlich nicht als Ausweis. Er ist nur eine Fahrerlaubnis mit Lichtbild. Hast Du noch einen Reisepass?
Studentausweis mit Lichtbild?? Sollte nach meiner Meinung auch reichen.
Andererseits, ich bin bei keiner einzigen meiner Prüfungen nach einem Ausweis gefragt worden!
Leider nicht