Kann man das Jurastudium unterbrechen?
Hallo zusammen,
Nach dem Abi habe ich mich an im Ausland für ein Studium im Bereich "International Management" beworben. Als ich längere Zeit keine Zusage erhalten habe, habe ich mich für Jura in Deutschland eingeschrieben, da das meine zweite Wahl war.
Mittlerweile studiere ich im 1. Semester Jura und habe jetzt auch eine Zusage aus Kanada erhalten, die ich sehr gerne annehmen würde.
Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, sich aus Jura zu exmatrikulieren und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt (nach abgeschlossenem Studium in "International Management") wieder neu aufzunehmen? Für das 1. Semester ist eine Hausarbeit im Strafrecht vorgesehen, die würde ich noch mitschreiben, um sie bei einer Wiederaufnahme anrechnen zu lassen.
Wie könnte ich denn, sofern es möglich ist, wieder einsteigen ins erste oder ins zweite Fachsemester? Und wie würden sich Änderungen der Prüfungsordnung auf die Möglichkeit einer Wiederaufnahme auswirken?
Vielen Dank für alle Antworten
1 Antwort
Wer aus einem Studium aussteigt (ohne endgültig durch Prüfungen gefallen zu sein) kann sich später wieder für ein höheres Semester bewerben (in deinem Fall nur für ein 2. Semester). Ob eine Einstufung in ein zweites Semester möglich ist, entscheidet das Prüfungsamt gemäß der aktuell gültigen Prüfungsordnung sowie das Zulassungssekretariat (das zweite Semester Jura ist bei den meisten deutschen Universitäten auch zulassungsbeschränkt). Aber macht das überhaupt Sinn? Du hast doch jetzt die Möglichkeit dein Wunschstudium in Kanada zu absolvieren (möglichst auch den Master machen). Jura kann man nicht so nebenbei studieren. Dazu ist das Studium zu schwer und dauert mit den beiden Staatsexamina und der Referendarzeit zu lang (6 - 7 Jahre). Besser erscheint es mir, dann den Master in Deutschland zu machen (falls das in Kanada nicht möglich war) und bei sehr guten Studienleistungen und ausreichender finanzieller Grundlage eventuell auch noch zu promovieren.
Naja kommt drauf an, es gibt schon Leute mit Doppelqualifikation, auch bei Jura. Man weiß nie was das Leben so spielt, man kann auch mit 30...40 noch Staatsexamen machen wenns in die Lebensplanung passt. Oder eben man will Wirtschaftsjurist werden und studiert gleich weiter.