Änderung der Lohnsteuerklasse - weil es die Agentur für Arbeit vorschreibt?
Hallo,
ich habe ein Anliegen und zwar hat meine Mutter ein Schreiben von der Arbeitsagentur erhalten, mit der Aufforderung in eine andere Lohnsteuerklasse zu wechseln.
Hintergrund ist, dass mein Vater Hartz 4 bezieht und meine Eltern somit in einer Bedarfgemeinschaft leben.
Wenn sie wechselt, würden sich daraus Nachteile für sie ergeben. Ihres Erachtens nach erhält sie durch die Änderung ein höheres Einkommen und mein Vater würde weniger Hartz 4 erhalten.
Muss man der Aufforderung zwingend nach kommen? Kann die Arbeitsagentur für Arbeit, Arbeitnehmer "zwingen" Ihre Lohnsteuerklasse zu ändern, wenn sie dadurch weniger Sozialleistungen erbringen müssen?
Weiß jemand, wo man sich über diese Thematik belesen kann? Greifen hierfür die Steuergesetze, Bürgerliche Gesetzbuch oder das Arbeitsgesetz bzw. gibt es eigne Ordnungen der Arbeitsagentur?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!
MfG
3 Antworten
Antwort auf Deine Frage gibt Dir § 2 Abs. 1 SGB II:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Damit beantwortet sich auch die Frage. Ja, die Arbeitsagentur darf sie zwingen, da dies ihren Hilfebedarf mindert.
Das geht nicht,denn die BA unterliegt der Beratung und Aufklärungspflicht auch bei der Aufforderung zum Steuerklassenwechsel ( SGB I - www sozialgesetzbuch de)so auch ob ihr dadurch Nachteile entstehen können oder könnten,denn der Wechsel der Steuerklasse kann nur einmal Vollzogen werden. Unterläßt die BA oder das JC die Aufklärung,so ist unbedingt sofort Widerspruch einzulegen(bei Sperre paralell dazu eine Klage auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht einlegen). Stellt sich dann raus das entweder kein oder eine Falsche Beratung und Aufklärung vorliegt,macht sich die BA oder JC Schadensersatzpflichtig
hi paige. das günstigste ist di öffenliche rechtsauskunft. oder sozialverin
ve compaql
"Öffentliche Rechtsberatung" gibt es nur in Bremen und - ich glaube - in Berlin. In allen anderen Ländern muß man beim Amtsgericht "Beratungshilfe" beantragen und kann sich dann von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen.
Hamburg ... auch ^^
Danke, compaq. Ich wusste gar nicht, dass es solche Einrichtungen, wie die Öffentliche-Rechtsberatungsstellen gibt.
Ich werde gleich prüfen, ob es auch eine Einrichtung bei uns in der Nähe gibt.
Vielen Dank!