Darf von der Stadtverwaltung unnötiger Weise eine Änderung der Hausnummer vorgeschrieben werden?
Folgende Konstellation:
Unser Haus trägt seit seiner Errichtung durch unsere Familie im Jahr 1964 die Hausnummer 21. Durch eine Verdichtung der Bebauung stehen bereits seit Jahrzehnten die Hausnummern 21a und 21b neben uns.
Nun erfolgt neben uns ein Neubau. Heute hatten wir die Aufforderung der Stadtverwaltung im Briefkasten innerhalb von nicht mal 3 Wochen unsere Hausnummer in 19b zu ändern - der Neubau erhalte jetzt unsere Nummer 21.
Dies bedeutet für uns einen erheblichen (unnötigen) Aufwand auch unter Entstehung von Kosten, da wir Verträge ändern, Firmen informieren und unsere persönlichen wie auch Autopapiere ändern lassen müssen. Nicht zuletzt bringt es natürlich Unmengen an Ärger mit sich, da natürlich erfahrungsgemäß nichts und niemand mit dieser Änderung klarkommen wird.
Unser Grundstück grenzt unmittelbar an die Straße, Nummer 21a liegt links neben und über uns, das jetzige Neubaugrundstück unterhalb der 21a an der Straße und eins daneben an der Straße 21b. Für eine logische Nummerierung sollte aus meiner Sicht der Neubau jetzt die Nummer 21c erhalten. Warum sollte es besser sein eine 19b statt einer 21c zu erschaffen, wenn unter Beibehaltung der bisherigen 21er-Nummerierung unnötiger Aufwand für bereits seit Jahrzehnten ansässige Anwohner vermieden werden könnte!?
T3Fahrer
4 Antworten
Die Hausnummer wird üblicherweise durch einen Bescheid vergeben. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel zugelassen sind. Ebenso muss dieser Verwaltungsakt die Rechtsgrundlagen benennen, die zu seiner Entstehung geführt haben.
Für die Nummerierungssystematik gibt es keine bundesweite Regelung. In NRW gibt es auch keine landesweite Regelung (bei anderen Bundesländern muss ich passen). Jede Kommune kann ihre eigene Systematik anwenden. Diese sollte einheitlich und nachvollziehbar sein, idealerweise auch irgendwo verbindlich schriftlich niedergelegt sein. Ist nichts vom fettgedruckten vorhanden, stehen die Chancen für eine Klage nicht schlecht.
Vorher solltest Du mal unbeteiligten Dritten, die auch die Örtlichkeit kennen, den Standpunkt der Stadt und deinen erläutern. Auch vorhandene Beispiele für deine Nummerierungsweise in der Stadt wären hilfreich. Dann ein freundliches, entspanntes und offenes Gespräch mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin führen unter Vorbringung von klaren objektiven Argumenten.
Du kannst auch mal einen Lageplan mit den Häusern, den Eingängen und den Zuwegungen hier einstellen. Erst dann kann IMHO über Logik und Sinnfreiheit diskutiert werden.
Schau Dir mal in OpenStreetMap die Hausnummern in Hilgermissen an. Das ist sinnfrei.
Ich halte schon die bisherige Nummerierung für sinnfrei.
Unser Grundstück grenzt unmittelbar an die Straße, Nummer 21a liegt links neben und über uns, das jetzige Neubaugrundstück unterhalb der 21a an der Straße und eins daneben an der Straße 21b.
Ich vermute mal, das ist von der Straße aus in Blickrichtung auf euer Haus so beschrieben, richtig? Dann ist das ja schon irreführend genug. Ich kann verstehen, dass die Verwaltung bei der Nachverdichtung jetzt eine durchgängig logische Adressierung erreichen will. Logisch wäre (von links nach rechts) 21a, 21 (weil an der Straße liegend) und 21b - also genau das, was die Verwaltung auch vorsieht (oder gleich 19 - 23, aber dann müssten auch alle nachfolgenden Gebäude neu nummeriert werden). Und ja, die Festlegung der Adressierung und Nummerierung liegt im Ermessensbereich der zuständigen Verwaltung. Ihr könnt dort vorsprechen und euren Vorschlag vortragen, aber das wär´s dann auch schon.
Das ist die Bebauungssituation.
Das etwas keilförmige Grundstück in der Mitte entspricht dem unseren, rechts entsprechend das Neubaugrundstück. Oberhalb des Neubaus Nr 21a, rechts neben dem Neubau 21b (hier nicht abgebildet). Da Nummer 21b auch seit einigen Monaten zum Verkauf steht, sehe ich hier auch keinen Grund warum man nicht aus Nummer 21b einfach 21c machen könnte (macht ja dann eigentlich praktisch keinen Aufwand, da dort niemand wohnt, der sich jetzt umstellen müsste) und der Neubau könnte dann 21b bekommen, falls es so unmöglich erscheint, dass der Neubau einfach 21c tragen kann. Die Zugänge zu 21a, b und c liegen unmittelbar nebeneinander an der Straße. Sollte jetzt also argumentiert werden, dass ein Rettungsdienst oder Löschzug schnell den Zugang finden muss, sollte das kein Problem darstellen, da er praktisch unmittelbar vor allen drei Eingängen gleichzeitig stände. Da muss jemand schon besoffen oder auf den Kopf gefallen sein, damit er dann nicht – auch in Eile – den richtigen Zugang findet.
Klar können und dürfen sie