Darf von der Stadtverwaltung unnötiger Weise eine Änderung der Hausnummer vorgeschrieben werden?

4 Antworten

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Die Hausnummer wird üblicherweise durch einen Bescheid vergeben. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel zugelassen sind. Ebenso muss dieser Verwaltungsakt die Rechtsgrundlagen benennen, die zu seiner Entstehung geführt haben.

Für die Nummerierungssystematik gibt es keine bundesweite Regelung. In NRW gibt es auch keine landesweite Regelung (bei anderen Bundesländern muss ich passen). Jede Kommune kann ihre eigene Systematik anwenden. Diese sollte einheitlich und nachvollziehbar sein, idealerweise auch irgendwo verbindlich schriftlich niedergelegt sein. Ist nichts vom fettgedruckten vorhanden, stehen die Chancen für eine Klage nicht schlecht.

Vorher solltest Du mal unbeteiligten Dritten, die auch die Örtlichkeit kennen, den Standpunkt der Stadt und deinen erläutern. Auch vorhandene Beispiele für deine Nummerierungsweise in der Stadt wären hilfreich. Dann ein freundliches, entspanntes und offenes Gespräch mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin führen unter Vorbringung von klaren objektiven Argumenten.

Du kannst auch mal einen Lageplan mit den Häusern, den Eingängen und den Zuwegungen hier einstellen. Erst dann kann IMHO über Logik und Sinnfreiheit diskutiert werden.

Schau Dir mal in OpenStreetMap die Hausnummern in Hilgermissen an. Das ist sinnfrei.

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 16:12

Ein Gedanke der mir so kam war, dass ein Fehler in einer sinnvollen Durchnummerierung der Grundstücke ja offenbar schon erfolgt ist bei den Hausnummern a und b. Sollte dann nicht eher hier die Korrektur erfolgen als in der eigentlichen „Hauptausnummer“?!

Feldnuss  04.03.2019, 09:49
@T3Fahrer

Ich kenne das Bundesland, die Kommune und die Angestellten dort nicht, aber Vorwürfe und Forderungen hört niemand gerne. Rechtlich ist deine Position erstmal schwach, da bundesweit einheitlich §126 (3) BauBG gilt. Weitere Vorschriften, sofern vorhanden, müsstest Du dann bei der Stadt erfragen, aber der "Willkür" der Behörde bist Du zunächst mal ausgeliefert. Hier ist Fingerspitzengefühl extrem angeraten.

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 13:08
@Feldnuss

Wollte mal ein Feedback geben. Unsere Stadtverwaltung zeigt sich da sehr kleinlich und unnachgiebig und ist nicht bereit etwas an ihrer Entscheidung bezüglich ihrer Umnummerierung zu ändern…

Nachzuvollziehen ist das ganze nicht, da die Grundstücke und Gebäude eindeutig auch ohne um Nummerierung zu finden wären.

Darüber hinaus habe ich mir auch einmal die Mühe gemacht und unsere Straße wie auch die Parallelstraße mal bezüglich der Hausnummernvergabe „untersucht“ und festgestellt, dass über 30 Häuser teils deutlich unregelmäßig mit den alphabetischen Zusätzen gegenläufig und teils kunterbunte nummeriert sind, jedenfalls nicht numerischen sinnvoll korrekt... Darüber hinaus kommen sicherlich zehn Häuser, die nicht oder zumindest nicht sichtbar von der Straße aus nummeriert sind. Auf Nachfrage in Bezug auf diesen Aspekte teilte die Stadt nur mit, dass ihnen die Nummerierung der Häuser gar nicht bekannt sei, dies sei bei ihnen auch nicht hinterlegt und auch nicht durch die Stadt durchgeführt worden - hätten dann angeblich wohl die Bauherren einfach irgendwann selbst so gemacht…!? Das finde ich schon sehr seltsam und für den Bürger in keiner Weise nachvollziehbar, dass jetzt ausgerechnet bei uns ein Exempel statuiert werden soll, wenn es der Stadt ansonsten offenbar im Wohngebiet völlig gleichgültig ist wie eine Nummerierung erfolgt ist und selbige auch überhaupt nicht auf Korrektheit, Nachvollziehbarkeit oder überhaupt ein Vorhandensein der selbigen kontrolliert. Da kann man mir gegenüber eigentlich nicht argumentieren mit einer vermeintlichen Sicherheit für Rettungsdienst und Feuerwehr. Wer eine Interesse an so etwas hat, der kontrolliert zumindest einigermaßen auch das übrige Wohngebiet und hat einen Überblick über die Lage vor Ort.

Nachdem mehrere versöhnliche Kontaktversuche unsererseits als auch ein versöhnlicher Kontaktversuche über einen Anwalt nicht fruchtbar waren und uns unabhängig voneinander zwei Anwälte aufgrund der geringen zu erwartenden Erfolgsaussichten vor Gericht von einer Klage abrieten, haben wir es jetzt auf sich beruhen lassen und harren der offiziellen Zuteilung unserer neuen Hausnummer… 🙄

Feldnuss  08.05.2019, 21:09
@T3Fahrer

Danke für das Feedback. Derartiges Behördenhandeln bedauere ich sehr, denn schließlich gibt es die Behörden nur, um den Bürgern zu dienen und nicht zum Selbstzweck. Da sollte es selbstverständlich sein, dass belastende Entscheidungen auf Rechtsgrundlagen beruhen, die dem Bürger genannt und auch ausführlich erklärt werden. Aber Recht haben und Recht bekommen ...

Den Ratschlägen der Anwälte will ich mich nicht verweigern, zumal ich die Fakten auch nicht kenne, jedoch möchte ich anmerken, dass es auch am geringen Streitwert liegen kann, dass das Interesse der Juristen an diesem Fall eher gering ist. Vielleicht reicht es aber für eine Posse in der lokalen Presse.

Von einer neuen Hausnummer geht aber die Welt nicht unter und Du musst für Dich abwägen, was mehr nervt: Die Benachrichtigung aller wichtigen Kontakte oder die Auseinandersetzung mit ignoranten Staatsbediensteten.

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 16:06

Hab unten in eine neue Antwort mal den Bebauungsplan angefügt.

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 15:46

Vielen Dank für deine ausführliche und fundierte Antwort! Du bist wohl beruflich damit „beschäftigt“?

Das Anschreiben an uns ist eigentlich ein sehr „dünner“ 3-Zeiler. Es beinhaltet nur die Feststellung, dass wegen des Neubaus nebenan eine Umnummerierung stattfinden muss/wird und die neue Beschilderung bitte bis zum soundsovielten anzubringen sei. Eine weitergehende Begründung oder ein Verweis auf Satzungen von Stadt, Land bzw. auf irgendwelche Paragraphen oder was auch immer gibt es nicht, genauso wenig wie eine Rechtsbehelsbelehrung...

Ich schau mal, ob ich einen brauchbaren Lageplan finde und auf die Schnelle am Handy so bearbeitet kriege, dass er etwas allgemeingültiger wird – ich möchte nicht so wahnsinnig gerne zu private Daten hier einpflegen…

Ich halte schon die bisherige Nummerierung für sinnfrei.

Unser Grundstück grenzt unmittelbar an die Straße, Nummer 21a liegt links neben und über uns, das jetzige Neubaugrundstück unterhalb der 21a an der Straße und eins daneben an der Straße 21b.

Ich vermute mal, das ist von der Straße aus in Blickrichtung auf euer Haus so beschrieben, richtig? Dann ist das ja schon irreführend genug. Ich kann verstehen, dass die Verwaltung bei der Nachverdichtung jetzt eine durchgängig logische Adressierung erreichen will. Logisch wäre (von links nach rechts) 21a, 21 (weil an der Straße liegend) und 21b - also genau das, was die Verwaltung auch vorsieht (oder gleich 19 - 23, aber dann müssten auch alle nachfolgenden Gebäude neu nummeriert werden). Und ja, die Festlegung der Adressierung und Nummerierung liegt im Ermessensbereich der zuständigen Verwaltung. Ihr könnt dort vorsprechen und euren Vorschlag vortragen, aber das wär´s dann auch schon.

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 01.03.2019, 15:03

Also unser Haus, die Nummer 21, ist aus der genannten Reihe das erste an der Straße, wäre also numerisch korrekt die 21.

Erst kommt in Fahrtrichtung die 19, dann 19a, dann unsere 21, dann hintereinander gelegen 21 a und das besagte Neubaugrundstück, dann 21b. Also ist es bisher korrekt durchnummeriert.

pharao1961  01.03.2019, 15:09
@T3Fahrer

Dann hätte logischerweise das Neubaugrundstück 21 b erhalten müssen und dann 21 c. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 01.03.2019, 15:11
@pharao1961

Das wäre auch logisch

pharao1961  01.03.2019, 15:24
@T3Fahrer

Wenn dem so ist, dann müsste - für mein Rechtsempfinden - derjenige die Kosten tragen, der sich hier "dazwischen gedrängt" hat. Nämlich das Neubaugrundstück.

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 01.03.2019, 15:36
@pharao1961

Eigentlich ja. Aber neben den Kosten ist es halt auch der Aufwand. Wir haben vor gut einem Jahr beispielsweise unsere Bankverbindung geändert - das waren sicherlich weniger Kontakte, die zu unterrichten waren - das ist ein wahnsinniger Aufwand und dermaßen fehlerbehaftet! Nichts und niemand kapiert irgendwas und du hast 1000 Briefe und Telefonate und es ist noch immer nicht richtig… 🙄

Bild zum Beitrag

Das ist die Bebauungssituation.

Das etwas keilförmige Grundstück in der Mitte entspricht dem unseren, rechts entsprechend das Neubaugrundstück. Oberhalb des Neubaus Nr 21a, rechts neben dem Neubau 21b (hier nicht abgebildet). Da Nummer 21b auch seit einigen Monaten zum Verkauf steht, sehe ich hier auch keinen Grund warum man nicht aus Nummer 21b einfach 21c machen könnte (macht ja dann eigentlich praktisch keinen Aufwand, da dort niemand wohnt, der sich jetzt umstellen müsste) und der Neubau könnte dann 21b bekommen, falls es so unmöglich erscheint, dass der Neubau einfach 21c tragen kann. Die Zugänge zu 21a, b und c liegen unmittelbar nebeneinander an der Straße. Sollte jetzt also argumentiert werden, dass ein Rettungsdienst oder Löschzug schnell den Zugang finden muss, sollte das kein Problem darstellen, da er praktisch unmittelbar vor allen drei Eingängen gleichzeitig stände. Da muss jemand schon besoffen oder auf den Kopf gefallen sein, damit er dann nicht – auch in Eile – den richtigen Zugang findet.

 - (Recht, Gesetz, bauen)
Feldnuss  04.03.2019, 09:38

Bei der Mitteilung scheint hier zwar formell einiges im Argen zu liegen, sachlich ist die Argumentation der Stadt aber nachvollziehbar, wenn man von der Systematik des sich nicht kreuzenden Weges ausgeht. Bei dieser Theorie hinterlässt ein die Straße in aufsteigender Nummernfolge entlanglaufender Postbote eine Spur, die sich nicht selbst kreuzen darf. Hier erreicht er im Bild zunächst Hausnummer 19a, anschließend 21, dann den Neubau 21x, weiter 21a bevor er aus dem Bild die 21b erreicht. Eine andere Reihenfolge ist nicht möglich, ohne dass sich die Spur kreuzt. Der Neubau befindet sich also zwischen 21 und 21a, eine Umnummerierung scheint unumgänglich. Jetzt muss die Behörde abwägen, welche Umnummerierung die geringste Belastung ist. Bei 21a müsste auch 21b umnummeriert werden, so dass die Entscheidung für 21 objektiv richtig war.

Und jetzt kommst Du: Da 21b leer steht, ist ein großes Gewicht aus der Waagschale entfernt. Der Abwägungsprozess beschränkt sich im Wesentlichen nur noch auf 21 und 21a. Wenn bei Dir jetzt noch mehr Personen betroffen sind, als in 21a, oder eine Firma ansässig ist, oder die 21a erst vor kurzem vergeben wurde, oder - such mal weiter - könnte eine erneute Abwägung zu einem anderen Ergebnis führen.

Alternativ kannst Du Beweise gegen die Anwendung der Systematik in der Stadt sammeln. Wenn Du Beispiele kennst, idealerweise aus der jüngeren Vergangenheit, wo von der Systematik abgewichen wurde, so kannst Du in Verbindung mit dem fehlenden Sicherheitsrisiko aufgrund der übersichtlichen Eingangssituation ebenfalls um Abweichung bitten.

Kennst Du jemanden bei der städtischen Feuerwehr? Mit Führungsverantwortung? Du kannst - auch ohne Vitamin B - um eine Risikobewertung der Feuerwehr bitten, wenn dein Vorschlag dort unkritisch gesehen wird.

Klar können und dürfen sie

pharao1961  01.03.2019, 15:25

@ ReginaChester: Ah... so einfach ist das...

ReginaChester  01.03.2019, 16:28
@pharao1961

Ja ist es schau Mal in den Medien wie viel Schwachsinn die Städte veranstalten und die Anwohner das nachsehen haben

T3Fahrer 
Beitragsersteller
 01.03.2019, 14:56

Aber es ist eine unnötige Benachteiligung des Anwohners. Es ist ein großer Mehraufwand und Nachteil für den es keinen sachlichen Grund gibt.