Gibt die Bank Daten an das Jobcenter weiter?
Ich habe mal eine für mich interessanteFrage: Vorab ich bin ?alleinerziehender Vater von 5 minderjährigen Kindern und beziehe Leistungen vom Jobcenter, auch Hartz 4 genannt.
Jetzt habe ich ein Brief erhalten, dass ich den Finanzstatus der Konten meiner Kinder mitteilen soll.
Die Taschengeldkonten meiner Kinder hatte ich nicht angegeben, weil ich am Anfang des Monats das Taschengeld überweise und die Kinder es sich ziemlich schnell wieder holen. Somit ist nie viel, bzw. nix auf den Konten drauf.
Woher weiß dass Jobcenter von diesen Konten?
Nicht falsch verstehen, ich finde es richtig, dass überprüft wird, werde die Nachweise auch vorlegen wenn ich muss, aber woher haben die vom JC diese Infos?
Vielen lieben Dank für Eure Mitteilungen!
7 Antworten
Es werden in regelmäßigen Abständen automatisierte Datenabgleiche durchgeführt und da kommen dann evtl. nicht angegebene Konten ans Licht und dann wird man schriftlich aufgefordert den lückenlosen Kontostand mitzuteilen und nachzuweisen !
Bis zum so genannten Schonvermögen kann doch eh nichts passieren,bei den Kindern dann jeweils min. 3100 € + einmalig je 750 € für notwendige Anschaffungen.
Nur wenn aus dem vorhandenen Vermögen Zinserträge entstehen,ist das anzurechnendes Einkommen.
das jobcenter macht regelmäßig einen finanzabgleich. du warst verpflichtet alle konten und vermögen anzugeben. dazu gehören natürlich auch die taschengeldkonten der kinder.
du hast somit gegen deine mitwirkungspflicht verstoßen, du kannst froh sein, wenn du dafür keine anzeige oder sanktion oder beides erhältst.
Das Jobcenter führt nach § 52 SGB II automatisierte Datenabgleiche u.a. beim Bundeszentralamt für Steuern durch. Der Abgleich betrifft alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Durch den Abgleich kann das Jobcenter "nur" die Kontonummer erfahren.
Grundsätzlich müssen alle Konten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angegeben werden, auch wenn keinerlei Guthaben vorhanden ist. Das heißt nicht, dass man keine Ersparnisse haben dürfte; dafür gibt es sogar Freibeträge und man soll eigentlich zumindest für Ersatzbeschaffungen etwas ansparen.
Solange auf den Konten deiner Kinder keine Unmengen an Geld liegen, wird bei dem Abgleich nicht viel rauskommen. Außer vielleicht dem erhobenen Zeigefinger deines Sachbearbeiters und der Aufforderung, zukünftig immer vollständige Angaben zu machen.
Das Jobcenter kann Kontendaten anfordern und macht einen Abgleich.
Wahrscheinlich musstest Du für die unterschreiben und wirst wohl rechtlich als der eigentliche Inhaber gelten. Manche Leute meinen ja so schlau sein und versuchen auf Konten der Kinder Geld zu bunkern und dann gibt es wohl Fälle, da sind die Kinder gearscht, wenn sie sich was zusammengespart haben. Ein Abgleich mit PayPal wird übrigens nicht gemacht und falls Du mal ein wenig Geld über hast und vielleicht auf Führerscheine oder so sparen willst, dann ist das ein guter Weg.
... wie, woher? Die haben Zugriff auf das Konto, schauen rein und gut ist oder auch nichts gut ist.
Die vom Studentenwerk schauen doch auch, wenn es ums BAföG geht.
die haben überhaupt keinen zugriff auf das konto
... doch, doch, die können und machen es.
Woher sonst können sie ersehen, daß meine Mutter mir im Februar zur Kontodeckung einen klitzekleinen Betrag überwiesen hat, den die als Unterhalt angerechnet haben.
Antrag wurde im September komplett gestellt, erste Zahlung erfolgte im März!
Aber woher wissen die von den Konten der Kinder?