Im SEPA-Lastschriftmandat für den Mietvertrag alte oder neue Adresse angeben?
Im SEPA-Lastschriftmandat für einen Mietvertrag muss man ja seine Anschrift angeben. Da das mein erster Mietvertrag ist, habe ich davon keine Ahnung und weiß nun nicht, ob ich dort meine noch aktuelle oder schon die Adresse der neuen Wohnung angeben soll.
Bin noch nicht umgemeldet und der Vertrag gilt ab 1. Dezember 2018.
LG Isi
3 Antworten
Schreibe beide Adressen rein und kennzeichne sie mit alt und neu, dann hast du nichts falsch gemacht.
Natürlich die Adresse der neuen Wohnung. Deinem Vermieter ist es egal wo du vorher gewohnt hast und das Mandat ist ja für die neue Wohnung.
Es ist ein unnötiger Aufwand, wenn die neuen Mieter irgendeine Adresse eintragen. Dazu kommt dann noch, dass vielleicht ein dritter bezahlt und man erst recht keinen Bezug zum Vertragspartner findet.
Wichtiger als die Anschrift ist doch die Bankverbindung.