Namen vom Stiefvater annehmen

3 Antworten

Du bist 22 - vertippt hast Du dich sicherlich nicht ? Du wohnst nicht mehr daheim . Also wozu den Namen wechseln? Kannste noch früh genug, wenn Du selber heiratest. Und mitn Unterhalt Deines Vaters ist irgendwann sowieso Schluss - nämlich dann wenn Du Deine Ausbildung bzw. Dein Studium abgeschlossen hast .....

Und ja, es ist möglich den Namen Deiner Mutter anzunehmen - auch wenn Du nicht adoptiert werden willst. Aber mal ehrlich - hast Du die Zeit und Lust dir alle damit verbundenen behördengänge zu machen? Hast Du Zeit und Lust alle Versicherungen und Verträge auf den neuen Namen ändern zu lassen? Viel Spass dabei .......

Geriiiit 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 15:10

Ja bin ich. Ich bin mit meiner Familie und mit meiner mutter immer noch in starker verbundenheit.Es gefällt mir einfach nicht. Und ich habe auch nicht vor zu Heiraten. Was den Unterhalt angeht - er schuldet mir ne ganze menge und das soll auch so bleiben. Außerdem haftet an so einer Adoption ja auch mehr als nur die Unterhaltspflicht.

Was Zeit und lust angeht... naja Weiß ich nicht so aber ich habe den ehrgeiz dazu, das durchzuziehen. Es ist etwas symbolisches für mich. Aber ich bin mir dessen bewusst was du mir sagst, sonst hätte ich die frage ja nicht gestellt. Ich möchte nur wissen ob das generell möglich ist. Danke dir für die Antwort :)

Kuestenflieger  19.11.2014, 17:09
@Geriiiit

Mit 18 sollten sie erwachsen geworden sein . Was sie hier spielen ist MickyMouse Kino .

Ja, das ist ohne Adoption möglich. Die Entscheidung ist in deinem hohen Alter zwar ungewöhlich, aber sie liegt bei dir. Ich glaub du solltest dafür mal im Bürgeramt anrufen.

FataMorgana2010  19.11.2014, 15:14

Schön wär's.

Leider ist das Namensrecht bei Erwachsenen ziemlich restriktiv. Da gilt nämlich das Namensänderungsgesetz, und das sieht eine Änderung des Nachnamens nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes vor. Darunter zählt so eine - ja nicht unübliche - Familienkonstellation in der Regel nicht.

beast  19.11.2014, 15:07

Das Bürgeramt reicht da nicht - auch wenn sie erwachsen ist . Das ist ne Heidenrennerei erst mal alle Papiere zu beschaffen. Und Wenn sie Pech hat, geht es trotz des "hohen Alters" noch über das Familiengericht - da papa ja Unterhalt zahlt

Geriiiit 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 15:01

Okay, vielen lieben dank,werde ich mal machen.

Nein. Da du erwachsen bist, gilt das Namensänderungsgesetz. Danach wird ein Name nur dann geändert, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe kannst du hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)#.C3.84nderung_des_Nachnamens

nachlesen. Eine Familienkonstellation wie die Deine rechtfertigt allein eine Namensänderung nicht.

Geriiiit 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 17:01

Und was besagt das hier: Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht

?!

LG

FataMorgana2010  19.11.2014, 17:14
@Geriiiit

"des sorgeberechtigten Elternteils" - ja, aber deine Mutter ist ja nicht mehr sorgeberechtigt, weil du erwachsen bist.

Das ist ein Grund für eine Situation, in der es darum geht, eine Namensänderung durchzuführen, die laut BGB nicht nach Familienrecht geht.

Für deinen Fall hilft das nicht. Und selbst wenn: auch das steht "ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse". So eine große Ausnahme ist es leider nicht, dass ein Vater sich nicht kümmert...