Erbrecht trotz Adoption?
Bin Adoptiert,habe deswegen also einenStiefvater und einen leiblichen Vater.Die Adoption fand 1970 statt, ich war 1 Jahr alt. Möchte nun Kontakt zu meinem leiblichen Vater aufnehmen und seine jetzige Frau denkt ich kann und will an ihr Eigentum bzw. Erbe ihres gemeinsames Kindes. Hat sie recht, ist es möglich, das ich erbberechtigt bin, weil die Adoption vor 1977 stattfand? Spielt es eine Rolle, dass ich aus der DDR stamme?
10 Antworten
1, es spielt keine Rolle woher du kommst
mit einer Adoption sind alle Rechte und Pflichten vom leiblich Vater auf den Adoptivvater (Adoptiveltern) übergegangen
damit haben deine leiblichen Eltern also von deiner Seite her nichts zu befürchten und du kannst keine Ansprüche mehr stellen
Erst einmal, nein, erbberechtigt bis du nicht. Das Vater-Kind-Verhältnis erlischt mit der Adoption durch einen anderen, in deinem Fall, Vater. Theoretisch bist du nicht einmal mehr mit ihm verwandt. Blutsverwandt ja natürlich, das wird sich ja auch nie ändern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Bedeutung hat, dass du aus der ehem. DDR stammst, wenn es sich nicht um eine Zwangsadoption gehandelt hat. Und auch da wäre ich mir nicht sicher.
Du hast, wenn Du nach dem Kinderadoptionsrecht adoptiert worden bist, keinE Ansprüche mehr an Deinen leiblichen Vater! Das ist die einE Sache! Eine andere Sache ist, dass die neue Frau Deines leiblichen Vaters befürchten könnte, Du und Dein l.V. könntet euch soo gut verstehen, dass er Dich in seinem Testament bedenkt! Das ist ihm natürlich unbenommen, auch wenn ihr rechtlich nicht mehr verwandt seid!
Grundsätzlich nicht. Sobald deine Adoption besiegelt und beglaubigt wurde, fällst du aus der Erbfolge raus und , rutscht dafür in die Erbfolge von deinen Adoptiefeltern hinein.
Was aber passieren kann ist, das du eine Benachrichtigung bekommst , mit der Bitte dich bei einem Notar zu melden, weil du in der Erbfolge deiner herkunftsfamilie aufgeführt wirst. Dann ist es sinnvoll sich dort zu melden , denn auch wenn du laut Gesetz nicht mehr Erbberechtigt bist, ist es möglich das du als Erbe eingesetzt werden kannst. Was dann aber daran liegt das sich die anderen Erben entweder nicht gemeldet haben, oder aber das Erbe ausgeschlagen wurde. Dann greift das Recht der verbleibenden Erben/ Leiblichen Kinder, oder Enkelkinder.
Jeder Nachlassverwalter,/ Notar kann dir dazu Auskunft geben
Du bist eh erbberechtigt aber laß sie Ruhig in dem Glauben....Nein spielt keine Rolle. Suche den Kontakt. ich finde das gut.
es ist nicht so einfach:
bis jetzt habe ich keine eindeutige Antwort für mich gefunden...
Ich bin 1976 minderjährig in der BRD adoptiert worden, mein leiblicher Vater ist in 2010 verstorben - bin ich PFLICHTTEILSBERECHTIGT gegenüber meinem leiblichen Vater????
LG
Eine gute Antwort! Die anderen Antwortgeber verwechseln erbberechtigt mit Pflichtteilberechtigung!