Abwasserleitung verstopft wer zahlt?

12 Antworten

Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass ich die Rechnung nur dann bezahlen werde, wenn mir eindeutige Beweise für meine Verschuldung des verursachten Schadens vorliegen.

Du hast nichts außer der Rechnung gesehen. Wenn du zahlen sollst, dann muss es auch ganz sicher feststehen, dass du der Schadensverursacher bist.

Sonst kann ja jeder kommen.

Eine Verstopfung, bzw. ein Rückstau wegen eines Feuchttuches? Wie groß war denn das Tuch? Mehrere m²?

Ich kenne nur die eine Art von Feuchttüchern und die sind ungefähr so groß, wie ein normales Tempo-Taschentuch.

Damit lässt sich keine Verstopfung verursachen, zumindest nicht, wenn vorher keine "Vorbelastung" der Abwasserleitung vorgelegen hat.

Ich würde es mal an der Rechnungshöhe festmachen. Ist diese relativ gering, würde ich zahlen. Wenn nicht, dann widersprechen.

.... wenn also von Dir solche Dinger so entsorgt werden, solltest Du auch zu Deinem Fehler stehen und die PH einbinden, die sich ja jeder Mieter auch aus solchen Gründen für rd. 3 EUR/Monat leistet.

Warum wurden überhaupt die Warnhinweise auf der Verpackung so mißachtet?

Tally92 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 08:03

ich habe legendlich mal ein einziges aus versehen in der Toilette entsorgt normalerweise landen sie im Mülleimer

kim294  21.09.2017, 08:45
@Tally92

Melde den Schaden trotzdem deiner privaten Haftpflicht und schildere deine Bedenken. Denn die Haftpflicht ist nicht nur dazu da, berechtigte Ansprüche zu erstatten, sondern auch, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

ein feuchttuch kann schon dafür verantwortlich sein, hatte  wir auch schon mal

Tally92 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 07:21

Vielen Dank für die Antwort. Die Sache ist ja das ich ja gar nicht weis ob dieses Feuchttuch wirklich Ursache für die Verstopfung war. Ich habe den Schaden ja nie gezeigt bekommen. Ich habe nur die Aussage vom Vermieter

Der Verursacher trägt die Kosten. Da du nicht eindeutig der Verursacher bist, kannst du die Bezahlung der Rechnung ablehnen. Kommt es zu einem Prozeß, muß dir der Vermieter seine Behauptung, dass du die Verstopfung verursacht hast, nachweisen. Er wird vermutlich in Beweisnot geraten.