Abwasserleitung verstopft wer zahlt?
Hallo mit einander,
erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.
Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.
Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.
Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer.
Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.
Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.
Da er ja angeblich nicht schuldig sei.
ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.
Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.
Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?
EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.
12 Antworten
Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass ich die Rechnung nur dann bezahlen werde, wenn mir eindeutige Beweise für meine Verschuldung des verursachten Schadens vorliegen.
Du hast nichts außer der Rechnung gesehen. Wenn du zahlen sollst, dann muss es auch ganz sicher feststehen, dass du der Schadensverursacher bist.
Sonst kann ja jeder kommen.
Eine Verstopfung, bzw. ein Rückstau wegen eines Feuchttuches? Wie groß war denn das Tuch? Mehrere m²?
Ich kenne nur die eine Art von Feuchttüchern und die sind ungefähr so groß, wie ein normales Tempo-Taschentuch.
Damit lässt sich keine Verstopfung verursachen, zumindest nicht, wenn vorher keine "Vorbelastung" der Abwasserleitung vorgelegen hat.
Ich würde es mal an der Rechnungshöhe festmachen. Ist diese relativ gering, würde ich zahlen. Wenn nicht, dann widersprechen.
.... wenn also von Dir solche Dinger so entsorgt werden, solltest Du auch zu Deinem Fehler stehen und die PH einbinden, die sich ja jeder Mieter auch aus solchen Gründen für rd. 3 EUR/Monat leistet.
Warum wurden überhaupt die Warnhinweise auf der Verpackung so mißachtet?
Melde den Schaden trotzdem deiner privaten Haftpflicht und schildere deine Bedenken. Denn die Haftpflicht ist nicht nur dazu da, berechtigte Ansprüche zu erstatten, sondern auch, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
ein feuchttuch kann schon dafür verantwortlich sein, hatte wir auch schon mal
Vielen Dank für die Antwort. Die Sache ist ja das ich ja gar nicht weis ob dieses Feuchttuch wirklich Ursache für die Verstopfung war. Ich habe den Schaden ja nie gezeigt bekommen. Ich habe nur die Aussage vom Vermieter
Der Verursacher trägt die Kosten. Da du nicht eindeutig der Verursacher bist, kannst du die Bezahlung der Rechnung ablehnen. Kommt es zu einem Prozeß, muß dir der Vermieter seine Behauptung, dass du die Verstopfung verursacht hast, nachweisen. Er wird vermutlich in Beweisnot geraten.
ich habe legendlich mal ein einziges aus versehen in der Toilette entsorgt normalerweise landen sie im Mülleimer