Abverlangen Gürtel gilt die Hand als Waffe
Also ich trainier jiu-jitsu und mein Trainer hat mir gesagt das es zu seiner Anfangszeit das Gesetz gab das ab blauem Gurt im ju jitsu die Hand vor Gericht als Waffe gilt. Da ich in ein paar Wochen die blaugurt Prüfung habe wollte ich da nur nachfragen ob es das Gesetz noch gibt? Wenn ja dann bitte wenn möglich mit Nachweis welcher Paragraph und welches GB
Danke schonmal MfG Jujitsu95 :-)
2 Antworten
Hey,
ich betreibe auch seit einer Weile Ju-Jutsu und hab von berufswegen öfter mal die "Gelegenheit" Ju-Jutsu anwenden zu müssen.
Das die Hand des Kampfsportlers ab einer gewissen Graduierung als Waffe zählt, ist heutzutage Quatsch.Wie es zu Anfangszeiten deines Trainers war, kann ich natürlich nicht sagen.
Allerdings solltest du beachten, dass du als Kampfsportler eine gewisse Verantwortung gegenüber einem Angreifer hast. Wenn jemand richtig ernsthafte Verletzungen durch deine Verteidigungshandlung erleidet, wird schon genauer geprüft, ob du, als Geübter, hättest anders reagieren können. Durch dein Training weißt du, was der menschliche Körper aushalten kann. Wenn du mehr als das Notwendige tust, bist du ganz schnell bei der Notwehrüberschreitung. Und das könnte in einem eventuellen Verfahren wegen Körperverletzung gegen dich nachteilig sein.
Mit sportlichen Grüßen
Trabi
Hier zum Spaß mal ein Auszug aus dem deutschen Waffengesetz (WaffG)
Waffen im juristischen Sinne sind ...
1. Schusswaffen ...
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
– WaffG, § 1, (2), 1 und 2 a), b)