Hallo, ich bräuchte dringend einen Rat zu folgender Situation:
KM hat sich vor geraumer Zeit vom KV getrennt und ist in eine ca. 50km. entfernte Stadt gezogen mit dem Ziel dort im Oktober 2011 ein Studium (die Uni liegt direkt in der Querstraße zur Wohnung) zu absolvieren. Die Kinder, also ihren alleinigen Sohn (6) und die gemeinsame Tochter (4) hat sie - nach Absprache und Zustimmung des KV- mitgenommen.
Nun versucht sich die Mutter eine berufliche Existenz aufzubauen, auch durch Praktika im Ausland während der Ferienzeit wenn sich die Kinder bei Großeltern und teilweise auch beim KV aufhalten, hat dort mittlerweile auch einen neuen Partner und somit überlegt die KM NACH dem Studium (also frühstens in 3 Jahren) mit den Kindern ins Ausland zum neuen Partner zu ziehen. Es gibt noch keine festen Entscheidungen, alles nur Überlegungen.
Der Termin für die Scheidung ist im September.
Es bestand geteiltes Sorgerecht, nun aber beantragte der KV das alleinige Sorgerecht mit der Begründung, dass sich die KM schnellstmöglich mit den Kindern und ohne Absprache ins Ausland absetzen wolle. Verfahren läuft. Da der KV aber keinerlei Rechte am alleinigen Sohn der KM hat, beabsichtigt er, die Geschwister zu trennen.
Soweit die Vorgeschichte
Die KM versucht, nach der Rückkehr aus dem Ausland, natürlich ersteinmal den Schock zu verarbeiten, denn sie hat davon nichts gewusst, und auf der anderen Seite versucht sie, ein sicheres und stabiles Zuhause mit den Kindern zu erreichen. Beide Kinder besuchen schon seit 4 Monaten keinen Kindergarten mehr, der große wird jetzt eingeschult.
Somit bemüht sich die KM um einen Kita Platz für die gemeinsame Tochter um soziale Kontakte wieder zu ermöglichen und dem Kind einen sozialen Auffang (Gesprächsmöglichkeiten mit anderen Kindern, Erzieherinnen,etc) zu geben.
Der KV wurde später über den Informationstermin im Kindergarten informiert und es wurde um seine Unterschrift gebeten.
Diese verweigerte der KV aber von vorneherein deutlich und stellte klar, dass er "das alleinige Sorgerecht erhalten wird" und somit die Tochter in den Ortseigenen Kindergarten geben will. Er nahm Kontakt zu dem von der KM gewählten Kindergarten auf und sagte dort, dass falls das Kind dort einen Platz bekommen würde, sich "seine Chancen auf das alleinige Sorgerecht verringern würden" und er deshalb die Unterschrift verweigert.
Die Tochter leidet stark unter der Weigerung des KV, da sie sich einen Besuch der Kita wünscht und dort schon erste Freundschaften am Probetag schließen konnte.
Der Gerichtstermin für das Sorgerecht liegt Ende des Monats und der Kita Platz kann nicht so lange freigehalten werden. Sollte die Weigerung des KV bestehen bleiben, es keinen anderen Weg geben und das Sorgerecht am Ende bei der KM bleiben, gibt es somit keinen Kita Platz mehr und die KM ist dann gezwungen, ihr Studium abzubrechen um die Versorgung des Kindes zu gewährleisten.
Was meint ihr dazu?