Muss ich nach einem Unfall eine Abtretungserklärung unterschreiben?

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Du musst natürlich nichts unterschreiben. 

Aber dann muss die Werkstatt auch deinen Roller nicht reparieren. Oder du musst eben mindestens einen Teil der Kosten in Vorleistung zahlen.

Altmeyer77 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 10:26

Hallo, Danke für die Antwort. Es geht mir darum das ich den Kostenvoranschlag haben möchte, das Geld von der Versicherung und die Teile möchte ich mir woanders kaufen und selber montieren. Das wäre doch legal oder?

DerHans  09.08.2017, 11:46
@Altmeyer77

Keine Werkstatt wird dir einen Kostenvoranschlag "umsonst" anfertigen. 

Das ist Arbeit und du willst es ja auch fachmännisch korrekt haben. 

Dann musst du das bezahlen. Bei eine Reparatur würden diese Kosten wieder verrechnet.

Du MUSST das nicht unterschreiben. Es kann aber sein, dass die Werkstatt dann nicht anfängt zu arbeiten. Das musst Du mit denen klären.

Falls Du den Roller nicht (dort) reparieren lassen willst sondern nur das Geld aus dem Voranschlag bekommen möchtest, wird dieses nur netto ausgezahlt, also ohne Umsatzsteuer.

Selbstverständlich kannst Du selbst mit der Werkstatt abrechnen. Aber i.d.R. ist das für Dich nicht von Nachtteil, wenn die Werkstatt direkt mit der Versicherung des Schädigers abrechnet. Denn die Abtretung bezieht sich ausschließlich auf den Schaden an Deinem Roller. Weitere Ansprüche bleiben davon unberührt.

Allerdings kannst Du auch per Kostenvoranschlag abrechnen - bedeutet aber, dass Du maximal den Nettobetrag des KVA erhältst.

als ein Autofahrer mein 3 Wochen altes Mokick platt gefahren hat habe ich gleich das  gleiche Model neu gekauft ..... und alles mit der Versicherung hat ein Anwalt (der zufällig Zeuge des Unfall war) für mich übernommen... auch als die Versicherung auf mich zu trat wegen der Verwertung des Unfallfahrzeug.... nach einer Weile schrieb mir dann  die Versicherung das ich über das kaputte Mokick verfügen kann und sie keine Ansprüche darauf erhebt..

Nein, musst Du nicht.

Du hast verschiedene Möglichkeiten.

  1. Du läßt das Fahrzeug bei der Werkstatt reparieren, unterschreibst die Abtrittserklärung und die Versicherung rechnet direkt mit der Werkstatt ab.
  2. Du rechnest nach KV oder Gutachten fiktiv ab, bekommst aber nur die Netto-Schadensumme (keine MwSt und keine Verbringungskosten) ausgezahlt und reparierst selbst. Angefallene MwSt wird auf NAchweis nacherstattet.
  3. Du rechnest nach KV oder Gutachten fiktiv ab, läßt den Schaden in der Werkstatt und Dir mit der Werkstattrechnund die angefallene MwSt nacherstattet.Wenn Du das Ding günstig selbst reparieren kannst, kann es sich lohnen fiktiv abzurechnen und zu hoffen, das ggf noch etwas Geld übrig bleibt.Wenn Du es vernünftig gemacht haben willst und sowieso die Reparatur durch die Werkstatt erfolgen soll, bietet sich die Abtretungserklärung an.

MÜSSEN must Du aber nicht