Ist eine Abtretungserklärung mach einem Auto-Unfall sicher?
Hallo,
mir ist ein Auto hinten rein gefahren und meine Werkstatt hat die Bilder, so wie die Kosten der Schäden der Versicherung zugeschickt. Heute habe ich die gegnerische Versicherung angerufen, wie lange das noch dauern würde und "mein Ansprechpartner" meinte ich soll eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt unterschreiben. Ansonsten würde sie nichts repararieren. Ist diese Abtretungserklärung eine Falle oder ist es nur positiv für mich. Kann man das auch ohne dieser Erklärung regeln, wenn ja wie?
10 Antworten
Ich geh mal davon aus, dass Du der Werkstatt vertraust. Kannst ruhig unterschreiben, dann hast Du mit der Rechnung und Bezahlung nichts mehr zu tun. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Verischerung ab.
Haben wir auch schon gemacht, erst ganz neu. Läuft problemlos und ich muss mich um nichts kümmern.
Naja, die Aussage stimmt jetzt nicht wirklich. Repariert wird das Auto auch ohne Abtretung.
Dennoch solltest du die Abtretungserklärung ruhig unterschreiben. Das heißt nur, dass da deine Werkstattd direkt mit der Versicherung reden und auch direkt mit ihr abrechnen darf.
Ohne der Abtretung bekommt die Werkstatt keine Auskunft und muss da immer alles über dich laufen lassen und du musst immer alles bei der Versicherung anfragen. Kann eben ziemlich zeitaufwändig für dich und die Werkstatt werden.
Mit dieser Abtretungserklärung kann die Werkstatt den Schaden direkt abrechnen, und du musst dich nicht mehr drum kümmern. Habe ich damals auch gemacht als mir jemand hinten rein gefahren ist.
Sonst musst du mit der Versicherung abrechnen bzw den Betrag vorstrecken und dann von der Gegnerischen Versicherung einfordern.
Sicher geht dies auch ohne Abtretung.
Bedeutet du beauftragst deine Werkstatt das Fahrzeug zu reparieren und zahlst die Rechnung selbst.
Dann schickst du die Rechnung an den Versicherer und wartest bis sie dir den Betrag überweisen.
Gruß N.U.
Ist es ein Bagatellschaden (< 715 €) ?
Wenn es sich um keinen Bagatellschaden handelt ist es sinnvoll zur Beweissicherung ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen anfertigen zu lassen.
Die Abtretung besagt nur, das die gegnerische Versicherung die Rechnung über die Reparatur direkt an die Werkstatt zahlen muss. Du als Auftraggeber haftest nach wie vor für diese Forderung.
Mit dem Kostenvoranschlag und den Werkstattbildern ist nicht sichergestellt, das die kalkulierten Reparaturkosten alle Schadensbedingt sind und übernommen werden.
Die Prüfung, ob dir ggf. eine merkantile Wertminderung zusteht erfolgt nur, wenn du selber ein Gutachten bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragst.