"Für recht erkannt"
Steht das immer bei einem Urteil des Gerichts? Ich habe nämlich sofort Berufung eingelegt gehabt!!
3 Antworten
Hallo Schirke,
keine Panik.
Für Recht erkannt bedeutet, wie auch ein paar Leute, sowohl in dieser Frage, als auch in deiner anderen Frage, ausgeführt haben, dass der jeweilige vorsitzende Richter in diesem Prozess seine Entscheidung "für Recht erkannt" hat.
Das bedeutet aber nicht, dass dagegen nicht Berufung (oder ggf. Revision, sofern bereits in zweiter Instanz oder erstinstanzlich vor dem Oberlandesgericht.) eingelegt werden kann.
Dafür gibt es aber, wie auch bereits geschildert wurde, einzuhaltende Fristen. Da du einen Anwalt hast, gehe ich stark davon aus, dass dieser auch wissen wird, was er tut und was für Fristen es bei seinem Tun zu beachten gibt.
Willst du mehr Infos darüber haben, dann schreib mir bitte nochmal eine PN, dann kümmere ich mich genauer um dein Anliegen.
Viele Grüße
AnonJura
Vielleicht wurde die Berufung ja abgelehnt.
Natürlich kann sie das.
Ich habe nämlich sofort Berufung eingelegt gehabt!!
so so.. das ist genauso falsches deutsch wie "für recht erkannt".. frage deinen anwalt. vielleicht versteht er dich...
Eine Berufung kann nicht abgelehnt werden.