Kann mein anwalt mich alleine vertreten?
Ich muss morgen mittag vor gericht. Es ist eine fortsetzung. dort musste ich nur vorzeigen das aber meine anwältin schon schriftlich bekommen hat von mir. die 2te verhandlung ist eigentlich also nur um ein urteil zu erstellen. Kann man kurzfristig seinen anwalt früh am morgen anrufen und sagen das er mich alleine vertreten soll? so das ich zum arzt gehen kann etc.?
Der grund ist einfach. den ganzen tag hatte ich so bammel vor sorge etc. das mir 3x am selben tag so schwarz vor den augen gewesen ist das ich deswegen sogar umgefallen bin. nun habe ich angst das mir das morgen auf den weg zum gerichts termin wieder gleich schwarz vor augen wird und ich irgend wo auf der Straße liegen bleibe bzw zusammen sacke.
5 Antworten
Hallo Maik,
also du musst ein triftigen Grund bringen warum du nicht erscheinen kannst, wenn es Medizinisch nicht möglich ist und du wirklich krank bist, kann dir dein Arzt ein Attest ausstellen und dich befreien. Nur ist das nicht so einfach der Termin wird dann verschoben und du wirst so oder so anwesend sein müssen, das kommt aber natürlich auf den Fall an und was der Richter verkünden möchte. Bei einem Freispruch wirst du nicht anwesend sein müssen und der Richter wird das auch ohne dich verkünden.
Sollte es sich doch um ein Strafverfahren handelt wird der Termin verschoben und du musst anwesend sein, außer natürlich Medizinisch verordnet das du abwesend sein darfst. Aber diesen Arzt musst du erst mal finden, sehr unwahrscheinlich das dir das ein Arzt ausstellen tut, der Richter kann ihn auch vorladen und fragen was los ist.
In diesem Fall, wenn es eine Ladung gibt musst du da hin, es wird auch keine Alternative möglichkeit geben sich da raus zu halten.
Die frage ist, ob das Gericht dein persönliches Erscheinen angeordnet hat. Wenn du eine Ladung bekommen hast, musst du auch erscheinen.
die 2te Ladung kahm nie Schriftlich an, wenn es überhaupt eine gab oder geschickt wurde. Es wurde ein neuen termin ausgemacht. Nun ist nur die Frage, da ich einen anwalt habe, ob er mich sozusagen entschuldigen kann und alleine dort hingeht oder nicht. Da es ja eigentlich nur noch darum geht, welche strafe ich bekommen.
ruf deine rechtsanwältin an, sie kann dir sagen ob das geht.
Bestell dir ein Taxi oder frag den Anwalt ob er dich eventuell mitnimmt.
Anwalt fährt selber mit zug dahin, da die verhandlung in einer anderen stadt ist. Taxi ist also dafür viel zu teuer... Und mir war bei der ersten verhandlung schon so schlecht das ich fast umgefallen wäre. und das will ich vermeiden. Ich frage hier um richtigen rat und nicht so eine ... antwort.
naja wenn du aufm weg umfällst, dann musst auch nicht hin XD
Ja es handelt sich um ein Strafverfahren. Aber nur noch um eine Folgeverhandlung.dort sollte nur noch hervorgehen um ein schriftblatt, was meine anwältin aber schon bekommen hat von mir, und dann folgt eigentlich die urteilsverkündung. Muss ich dann wirklich dahin`? oder kann mein anwalt das alleine für mich machen?