Abschreibungsdauer einer gebrauchten Maschine?

2 Antworten

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Für gebrauchte Wirtschaftsgüter gibt es keine amtlichen Abschreibungstabellen und auch keine allgemein verbindlichen Regelungen.

Hat der Unternehmer ein gebrauchtes Wirtschaftsgut gekauft oder ins Betriebsvermögen eingelegt, dann richtet sich die Abschreibung nach der Restnutzungsdauer.

Je nach Alter des gebrauchten Wirtschaftsguts kann als Restnutzungsdauer die Differenz zwischen betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer des neuen Wirtschaftsguts und der bereits abgelaufenen Nutzungsdauer angesetzt werden.

Hier liegt aber die bereits abgelaufene Nutzungsdauer weit über der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Damit hätte das Wirtschaftsgut eine Restnutzungsdauer von 0 Jahren - damit könnten die AK im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.

Das könnte ggf. vom Finanzamt nicht akzeptiert werden; daher sollte man eine Nutzungsdauer schätzen.

Man könnte die kürzeste Nutzungsdauer nach der Sofortabschreibung (das wären 2 Jahre) wählen oder, wenn die Maschine wirklich so unverwüstlich ist, könnte man die Hälfte der gewöhnlichen Abschreibungsdauer nehmen (7 Jahre) oder sogar 14 Jahre wählen, wenn absehbar ist, daß sie nicht veraltet oder völlig unbrauchbar wird.

Ich würde hier, nach Deinen Ausführungen zum Zustand und der weiteren Nutzungsdauer, 7 Jahre nehmen.

Die Abschreibung das sind mehr oder weniger nur fiktive Positionen.

Nur im idealfall entspricht der Buchwert noch dem Restwert der Maschine. Und nur selbst dann wenn es auch durch einen Verkauf auch tatsächlich realisiert worden ist.

Im deutschen Recht gilt das Niederstwertprinziep, das heißt im Zweifelsfalle sollen Maschinen eher zu niedrig angesetzt werden als zu hoch.

In deinem Fall steht die Maschine mit 1 Euro in der bilanz als Erinnerungswert drin. Der untschied zu diesen 1 Euro und dem tatsächlichen Restwert ist dann eine stille Reseve. Durch den Verkauf kann das reaslisiert werden.

horsti62 
Beitragsersteller
 06.01.2019, 14:34

Ich glaube, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich habe die gekauft. Beim Vorbesitzer war die mit Sicherheit bis auf 1,- abgeschrieben. Jetzt habe ich die in der Buchhaltung. Wie lange schreibe ich das alte Schätzchen ab?

blackhaya  06.01.2019, 14:37
@horsti62

Die musst du immer mit dem Wert angeben was du auch tatsächlich bezahlt hast.

Vermutlich war diese Maschine nicht mehr wert als 800 Euro netto?? Dann kannst du die sofort abschreiben, die taucht nicht mehr in den Bücher auf.

Das heißt der Kaufpreis wird als Kosten noch in aktuellen Wirtschaftsjahr komplett wirksam.

horsti62 
Beitragsersteller
 06.01.2019, 15:07
@blackhaya

Danke für die Antwort. Habe 1400,- netto bezahlt. War ein Schnäppchen, die wird regulär mit ca. 3500,- Euro gehandelt, trotz des Alters. Im Hinblick darauf, dass bis 800,- sofort abgeschrieben werden kann, und die Maschine nur 1400,- gekostet hat, dachte ich an eine Abschreibungsdauer von 3 Jahren.