Steuer: Was wenn AfA geringer ist als Tilgung
Folgendes Szenario: Man hat eine Solaranlage, die jährlich einen relativ konstanten Betrag erwirtschaftet. Daraus zahlt man diverse Kosten, Zinsen, und Tilgung für ein Annuitätendarlehen. Zur Berechnung der Steuer nimmt man z.B. die lineare AfA über 20 Jahre. Nun ist bekanntlich bei einem Annuitätendarlehen anfangs ein Großteil der Zahlung Zins, aber im laufe der Zeit verschiebt sich das Verhältnis in Richtung Tilgung. Wenn man nun größtenteils fremdfinanziert, kann es geschehen, dass die AfA geringer ausfällt, als die Summe, die zur Tilgung nötig ist. Man muss also möglicherweise mehr Steuer zahlen, als tatsächlich Einnahmen (abzüglich Tilgung) da sind. Kann das sein? Oder gibt es da einen anderen Mechanismus, der verhindert, dass man mehr Steuer zahlen muss als eigentlich Einkommen verfügbar ist.
2 Antworten
Lineare AfA (theoretisch in Höhe der Tilgungsrate) paßt nicht zu einem Annuitätendarlehn.
Das läßt sich nur durch eine andere Tilgungsstruktur ändern, nämlich ein laufzeitgleiches Ratendarlehn mit stets gleichen Tilgungsraten. Aber dann hättest Du degressive Zinsraten und in den ersten Betriebsjahren müßtest Du auch Geld einschießen.
Die gewünschte Kongruenz läßt sich nicht darstellen.
Einzahlungen (Stromerträge)
./. Afa
./. Zinsanteil der Jahresannuität (Du mußt die Jahresrate aufspalten in Zinsen und Tilgung, z.B. mit Excel)
./. sonstige Betriebskosten
= steuerpflichtiger Überschuss
AfA sind Abschreibungen. Das sind zwar Aufwendungen aber keine Ausgaben. Das Betriebsergebnis (Gewinn) wird durch AfA gemindert und somit auch die zu zahlenden Steuern. Aber das Verhältnis von Tilgung und AfA macht erstens keinen sinn und hat zweitens überhaupt nichts mit der steuer zu tun
Klarer formuliert: Gegen Ende des Annuitätendarlehens wird fast kein Zins mehr gezahlt (und Zinszahlungen sind ja absetzbar), sodass man trotz AfA ein versteuerbares Einkommen hat, das größer (unter umständen viel größer) ist als das Einkommen vor Steuern. Das kann dazu führen, dass die erhobene Steuer größer ist als die tatsächlichen Einnahmen. Ich finde das paradox, daher die Frage, ob die Denkweise grundsätzlich richtig ist.
Ich vermute, dass die Denkweise nicht richtig ist.
Ich empfehle Dir daher, Dein Rechenmodell mal mit jährlichen Ein- und Auszahlungen in eine Exceltabelle einzubringen. Daneben mußt Du Deine jährliche E/A-Steuerrechnung machen, um die Steuerzahlung in die Auszahlungen einzutragen.
Es sind ferne konkrete Annahmen über das Investitionsvolumen und dessen Finanzierung erforderlich (z.B. EK:FK = 20:80).
Das leuchtet ein. Wie aber wird dann die Steuer bei Finanzierung mit einem Annuitätendarlehen berechnet?