Ab wann kann man eine fremdgenutzte Immobilie im erstan Jahr abschreiben?

3 Antworten

Die AfA kann ab Übertragung von Besitz, Gefahr sowie Nutzen und Lasten berechnet werden (das Datum steht im Kaufvertrag) - auch wenn die Immobilie erst zu einem späteren Zeitpunkt vermietet wird, besteht ja bis dahin Vermietungsabsicht - damit kann man auch auch bereits anfallende Werbungskosten geltend machen, bevor die tatsächliche Vermietung beginnt.


Auf den Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder der Eintragung im Grundbuch kommt es nicht an.

Die AfA ist anteilig mit den qm der vermieteten Räume abzugsfähig.

Im Grunstückskaufvertrag steht ein Stichtag, ab dem die Lasten und Rechte auf dich übergehen.

Die AfA musst du dementsprechend abgrenzen. Aber im Kaufjahr fallen ja ohnehin eine Menge Kosten an, die du direkt ansetzen kannst.

DerHans  30.03.2017, 13:39

So lange, du noch nicht selbst die Immobilie bewohnst, kannst du die VOLLEN Kosten in Ansatz bringen.