Ab wann kann man eine fremdgenutzte Immobilie im erstan Jahr abschreiben?
Hallo Community,
Ab wann kann man eine Immobilie im erstan Jahr des Erwerbs abschreiben. Die Immobilie wird teilweise vermietet.
Im April erfolgte die Eintragung ins Grundbuch und damit der Eigentumsübergang.
Es sind 3 gleichgroße Wohnungen wovon eine selbstgenutzt wird. Die Mieter ziehen erst im September ein.
Nun meine Frage. Kann ich die Immobilie ab April oder erst ab September abschreiben? Natürlich nur 2/3 davon, da 1/3 ja selbstgenutzt ist.
3 Antworten
Die AfA kann ab Übertragung von Besitz, Gefahr sowie Nutzen und Lasten berechnet werden (das Datum steht im Kaufvertrag) - auch wenn die Immobilie erst zu einem späteren Zeitpunkt vermietet wird, besteht ja bis dahin Vermietungsabsicht - damit kann man auch auch bereits anfallende Werbungskosten geltend machen, bevor die tatsächliche Vermietung beginnt.
Die AfA ist anteilig mit den qm der vermieteten Räume abzugsfähig.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Natürlich auch negative Einkünfte und Abschreibungen ab Erwerb.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_Vermietung_und_Verpachtung_%28Deutschland%29
Im Grunstückskaufvertrag steht ein Stichtag, ab dem die Lasten und Rechte auf dich übergehen.
Die AfA musst du dementsprechend abgrenzen. Aber im Kaufjahr fallen ja ohnehin eine Menge Kosten an, die du direkt ansetzen kannst.
So lange, du noch nicht selbst die Immobilie bewohnst, kannst du die VOLLEN Kosten in Ansatz bringen.