Abschreibung eines neuen Backofen - sofort als Erhaltungsaufwand oder 10 Jahre?

1 Antwort

Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde für 2020 auf 800 € angehoben, für 2021 auf 1000 €.

Du kannst den neuen Backofen inclusive Montagekosten im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.

Giwalato

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 00:20

Noch mal eine nachfrage. "Muss" ich alles in einem Jahr abschreiben, oder "darf" ich auch auf die Jahre verteilen?

Giwalato  21.09.2021, 02:02
@nixverstehen999

Natürlich kannst Du auch pro rata temporis, auf die Jahre verteilt, abschreiben.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 31.07.2021, 19:17

Danke. Dann habe ich die Meldungen und Artikel wohl etwas falsch verstanden: siehe z.B. hier:

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/vermietung-abschreibung-statt-sofortabzug-bei-einbaukuechen_190_405544.html

Da geht es darum, dass Herd und Spüle nicht eigenständig sind und deshalb über 10 Jahre abgeschrieben werden müssen.

Allerdings bei erneute lesen, gehe ich in dem Fall davon aus, dass es sich dabei um eine Erneuerung der kompletten Küche handelt.
Wenn man wohl nur einen Herd ersetzt, kann man es wohl sofort Abschreiben bis 800/1000 € und nur wenn man eine ganz neue Küche einbaut, muss man die Geräte auch über 10 Jahre abschreiben.

Richtig?

Dazu noch eine Anschlussfrage:
In einer Wohnung musste ein Gasdurchlauferhitzer ausgetauscht werden. Mit Einbau ca. 2500 € (Gerät und Einbau wird wahrscheinlich zusammen addiert, oder?).
Dies muss wohl sicher über die Jahre abgeschrieben werden, richtig?
Und wenn ja, weiß jemand zufällig wie lange die AfA ist bei einem Gasdurchlauferhitzer für Wasser?

Danke.