Abschreibung eines neuen Backofen - sofort als Erhaltungsaufwand oder 10 Jahre?
Hallo,
meine Frage:
in einer vermieten Wohnung ist ein Backofen kaputt gegangen und wurde ersetzt. kosten ca. 400 euro + ca. 60 euro für den Elektriker der ihn eingebaut hat.
vor ein 2-3 Jahren ging schon mal einer kaputt. kosten 750 € und der wurde direkt in dem Jahr auch abgeschrieben.
nun hab ich gelesen, dass das wohl nicht mehr so ganz richtig ist. oder? anscheint eine "neue" BFH Entscheidung.
oder kann ich ihn wieder komplett in dem Jahr abschrieben oder muss ich ihn über die Nutzungsdauer von 10 Jahren abschreiben. wäre aber ja etwas "lächerlich" a 40 €/Jahr. oder welche Regelung greift hier? hab auch was gelesen das Geräte die unter einer grenze fallen direkt abgeschrieben werden können. oder auch sammelposten gebildet werden. aber es geht nur um den einen Backofen i.h.v. 400 €
also 1. Frage: wie Abschreiben
2 . frage: was passiert mit dem anderen Backofen, wenn das falsch angegeben wurde und durchgewunken wurde. kann da noch etwas passieren oder...?
3 . wie wird mit den kosten des Handwerkers umgegangen?
danke
1 Antwort
Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde für 2020 auf 800 € angehoben, für 2021 auf 1000 €.
Du kannst den neuen Backofen inclusive Montagekosten im Jahr der Anschaffung voll abschreiben.
Giwalato
Natürlich kannst Du auch pro rata temporis, auf die Jahre verteilt, abschreiben.
Danke. Dann habe ich die Meldungen und Artikel wohl etwas falsch verstanden: siehe z.B. hier:
Da geht es darum, dass Herd und Spüle nicht eigenständig sind und deshalb über 10 Jahre abgeschrieben werden müssen.
Allerdings bei erneute lesen, gehe ich in dem Fall davon aus, dass es sich dabei um eine Erneuerung der kompletten Küche handelt.
Wenn man wohl nur einen Herd ersetzt, kann man es wohl sofort Abschreiben bis 800/1000 € und nur wenn man eine ganz neue Küche einbaut, muss man die Geräte auch über 10 Jahre abschreiben.
Richtig?
Dazu noch eine Anschlussfrage:
In einer Wohnung musste ein Gasdurchlauferhitzer ausgetauscht werden. Mit Einbau ca. 2500 € (Gerät und Einbau wird wahrscheinlich zusammen addiert, oder?).
Dies muss wohl sicher über die Jahre abgeschrieben werden, richtig?
Und wenn ja, weiß jemand zufällig wie lange die AfA ist bei einem Gasdurchlauferhitzer für Wasser?
Danke.
Noch mal eine nachfrage. "Muss" ich alles in einem Jahr abschreiben, oder "darf" ich auch auf die Jahre verteilen?