Bekommt man die Vorsteuer beim Autokauf direkt in voller Höhe zurück?

7 Antworten

Die Vorsteuer für ein Fahrzeug, weclches dem Betriebsvermögen zugeordnet wird, kann zum Zeitpunkt der Anschaffung in voller Höhe geltend gemacht werden, sofern das Fahrzeug zu 100% betrieblich genutzt wird.

Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, kann nur anteilig die Vorsteuer geltend gemacht werden z. B. 60% betrieblich - 40% privat = nur 60% Vorsteuerabzug.

In der Folgezeit ist immer wieder zu prüfen, ob das anfangs angesetzte (meist geschätzte) Verhältnis noch vorliegt (das kann jährlich gemacht werden); sofern gewisse Bagatellgrenzen überschritten werden, muß bei einer Veränderung der Verhältnisse eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen werden (insbesondere bei einer Reduzierung des betrieblichen Anteils)

Bei einer Veränderung hin zu einer Erhöhung des betrieblichen Anteils, kann eine Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Steuerpflichtigen vorgenommen werden - viele verzichten allerdings darauf, damit das Finanzamt nicht so genau hinschaut) - der maximale Berichtigungszeitraum beträgt 5 Jahre nach Anschaffung.

DerSchopenhauer  07.07.2018, 18:52

Bei den Folgekosten (Tanken, Reparaturen) wäre dann auch kein voller Vorsteuerabzug möglich.

In der obigen Variante wäre die Privatnutzung dann nur für den vorsteuerabzugsberechtigten Teil des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zu versteuern.

Alternative

Es kann aber auch das gemischt genutzte Fahrzeug zu 100% dem Betrieb zugeordnet werden; bei der Privatnutzung muß dann der gesamte Bruttolistenpreis zur Erstzulassung versteuert werden. Bei den Folgekosten wäre auch 100%-iger Vorsteuerabzug möglich.

Welche Variante günstiger ist, muß individuell geklärt werden - die zweite Variante mit 100% Vorsteuerabzug ist allerdings einfacher zu handhaben...

Unterschiede gäbe es auch noch bei der umsatzsteuerlichen Berücksichtigung bei einer Veräußerung/Entnahme.

Vorsteuer gibts in voller Höhe.

Abschreibung ist ein Begriff aus der Einkommensteuer und hat damit nix zu tun.

Stoertebeker91  07.07.2018, 15:03

Abschreibung ist ein Begriff aus dem Handelsrecht ...

Und was ist mit dem Privatanteil?

Für den Privatanteil (Abschreibung + laufende Kosten) mußt du (soweit darin Vorsteuer enthalten ist) 19 % Umsatzsteuer zahlen.

ja die Vorsteuer bekommst du komplett wieder zurück.

Entsprechendes wird monatlich verrechnet.

Beim Verkauf musst du aber die Umsatzsteuer aber wieder draufschlagen.

Vorsteuer gibt es voll zurück.

Den Gedanken, die Vorsteuer abzuschreiben, kannst du abschreiben.