Wie wirkt sich eine Erhöhung der Abschreibesätze aus?
Wie wirkt sich eine Erhöhung der Abschreibesätze (der Afa – Sätze) durch den Staat auf die Investitionstätigkeit der Unternehmen aus? Und was versteht man allgemein unter einem Abschreibungssatz? Ein Beispiel wäre evtl. ganz gut.
Vielen Dank!
3 Antworten
Unternehmensziele werden heute ziemlich kurzfristig gesteckt, auf z.B. 5 Jahre. Wenn man an solche Zeiträume denkt, sind hohe AfA-Sätze attraktiv für Unternehmen, da sie den Gewinn und damit die Steuer senken.
Keine Antwort ist auch ne Antwort.
AfA-Sätze werden NICHT vorgegeben, sie errechnen sich aus der Nutzungsdauer (s.o.), wohl aber die teilweise die Wahlmöglichkeit zwischen linearer und degressiver Abschreibungsmethode. Darauf zielt Gerhardraet möglicherweise.
Buchhaltergrundsatz Nummer eins:
jede buchhalterische Maßnahme hat in der Folgeperiode genau den gegenteiligen Effekt.
Wenn man im einen Jahr z.B. die Kosten möglichst hoch schraubt (z.B. durch degressive AfA, hohe Investitionen kurz vor Jahresende oder massive Anschaffungen von GwG bis der Arzt kommt), sind die Kosten in der darauffolgenden Periode entsprechend niedriger, dementsprechend der zu versteuernde Gewinn höher und damit die Steuerbelastung entsprechend höher.
An der Milchmädchenrechnung sind schon viele gescheitert.
Unternehmensziele werden dann ziemlich kurzfristig gesteckt, wenn man vorhat, ein Unternehmen innerhalb kürzestmöglicher Zeit auszuwringen und dann gegen die Wand - d.h. in die Insolvenz - zu fahren.
Mit unternehmerischer Weitsicht und betriebswirtschaftlich fundiertem Handeln hat das nichts zu tun.
In der Regel spiegeln sich solche eingeschränkten Sichtweisen auch in der Personalpolitik und dem Umgang mit Arbeitnehmern wieder.
Dadurch unterstützen hohe Fluktuation, Frustration und geringer Sachverstand der Mitarbeiterschaft das Ziel, das Ding in kürzestmöglicher Zeit an die Wand zu kriegen.
@ Plotz
Es ist sehr überflüssig, sich hier über etwas zu ereifern, was ich mit keiner Silbe gutgeheißen habe. Ich habe nichts als wertneutral die Realität beschrieben: Daß immer noch viele Manager orientiert am kurzfristigen Geschäftserfolg bezahlt werden. Und solche könnten sich dann durch solch zweifelhafte AfA-Lockmittel zum Investieren verführen lassen.
Eine Erörterung von nachhaltigen Firmen-Philosophien geht weit über diese Schulbankfrage hinaus und wenn man sich schon darüber auslassen will, dann höflichkeitshalber außerhalb meiner Antwort.
Eine Erhöhung der Abschreibungssätze erhöht die Abschreibungen, verringert somit den Gewinn. Das führt einerseits zu steuerlicher Entlastung, andererseits auch zu einem Anwachsen der liquiden Mittel im Unternehmen.
Denn die Abschreibungen, die den Gewinn gemindert haben, sind ja nicht als Geldmittel abgeflossen. Sie können auch nicht über eine Gewinnausschüttung abgeschöpft werden, weil sie ja eben KEIN Gewinn sind.
Das Unternehmen kann - ja, MUSS - mit den freigewordenen liquiden Mitteln was anstellen. Das kann z.B. eine Reinvestition in neue Produktionsgüter sein.
Die Höhe der Abschreibungssätze kann vom Gesetzgeber über die degressive Abschreibung gesteuert werden, indem er sie überhaupt zulässt oder verbietet (aktuelle Rechtslage) und/oder die Höchstsätze der degressiven Abschreibung festlegt (das waren mal das 3fache der linearen und maximal 30%, und zuletzt das 2,5fache und max. 25%).
Bestimmte Wirtschaftsgüter unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Absetzungsvorschriften (Gebäude, geringwertige Wirtschaftsgüter, bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter).
Der Gesetzgeber hat also schon einige Steuerungsmöglichkeiten.
Die steuerliche AfA muss nach deutschem Recht monatsgenau ermittelt werden. Das heißt nicht monatlich, denn abgeschlossen wird am Jahresende. Aber sie muss die tatsächliche Nutzungsdauer in aufgerundeten Monaten berücksichtigen.
Die Rundungsmethode mit Halbjahres- und Ganzjahresmethode ist in Deutschland nicht mehr zulässig.
Die Sätze werden nicht vorgegeben, sondern die Nutzungsdauer.
Daraus resultieren die Sätze, einfache Rechenaufgabe.
Relevant ist ausserdem, ob ein abschreibungspflichtiges Investitionsgut in der ersten oder zweiten Jahreshälfte gekauft wurde. Dann kommt im Anschaffungs- und Schlussjahr ein halber Satz zum Ansatz.
Beispiel: Notebook 900 € heute gekauft. ND 3 Jahre.
Afa 2015: 150 €, dann 2 x 300, und nochmal 150.
Wird Licht?
Das von Plotz stimmt nicht.
Schon seit etlichen Jahren werden Maschinen und Geräte monatsgenau abgeschrieben.
Und es stimmt nicht, daß die AfA-Sätze "frei" sind. Indem die Nutzungsdauer festgelegt ist, sind auch die AfA-Sätze völlig fest (AfA = 100 : Nutzungsdauer).
... sind auch die AfA-Sätze völlig fest (AfA = 100 : Nutzungsdauer).
@Gerhardraet
Denk nochmal genauer drüber nach, was da die fest vorgegebene Größe ist ...
Wird nicht monatsgenau abgeschrieben?
Und wie wirkt sich das jetzt auf die Investitionstätigkeit der Unternehmen aus?
Nein.
Machst Du jeden Monat eine ESt-Erklärung? Wär was neues.
kurz und schlüssig, danke