Abschreibungen für Immobilie?
Hallo, in den 70er und 80er Jahren haben wir als Ehepaar 2 mal eine neue Eigentumswohnung gekauft und die 7b-Abschreibung dafür in Anspruch genommen. Einige Jahre später mussten wir umziehen, haben die zwei Wohnungen verkauft und ein Haus gebaut. Für dieses Haus wurde keine Abschreibung mehr akzeptiert, weil man als Ehepaar nur zwei Objekte abschreiben durfte. Dieses Jahr habe ich wieder eine kleine Eigentumswohnung gekauft zur Vermietung an eines meiner Kinder. Gibt es inzwischen wieder Möglichkeiten zur Abschreibung.
3 Antworten
Wenn das Objekt vermietet wird, gelten die normalen Abschreibungen für Wohngebäude.
Dass an die eigenen Kinder vermietet wird, ändert daran nichts.
Bei Vermietung ja. Aber die Mieteinnahmen müssen natürlich versteuert werden.
Nein, wo hast du denn das her? Man kann jeden umsonst drin wohnen lassen, dann gibt es aber natürlich keine Abschreibung.
Bei nahen Verwandten werden ca. 2/3 der üblichen Miete akzeptiert, wenn ich es noch recht im Kopf habe. Verlangt man weniger, werden auch die Abschreibungen entsprechend gekürzt.
dann gibt es aber natürlich keine Abschreibung.
Und auch die Zinsaufwendungen sind ebenso wie die AfA nicht abssetzbar!
Wo keine Einkünfte erzielt werden kann man auch nicht absetzen.
"Liebhaberei" läuft beim Finanzamt nicht.
2 % von den Anschaffungskosten, soweit sie auf den Gebäudeanteil entfallen.
Schlimmer: Selbst wenn die Kinder umsonst drin wohnen, muss Papa mindestens 50% vom Marktwert als Mieteinnahme versteuern.