Kreditzahlung / Tilgung aussetzen bei Hausverkauf und späterer Neuanschaffung
Wir haben einen Kredit für ein Haus aufgenommen. Da wir uns nun getrennt haben und uns scheiden lassen, wurde das Haus verkauft. Der Hauspreis geht jetzt auf ein Konto unserer Bank, wo der Kreditbetrag, der noch offen ist, gesperrt ist. Der "überschüssige" Betrag ist frei durch uns verfügbar. Eine vorzeitige Rückzahlung des Kredites ist uns zu teuer. Da jeder von uns wieder in eine Immobilie / Eigentumswohnung investieren will und somit auch wieder einen Kredit benötigt, wollten wir den Kredit solange stilllegen. Das Geld hat die Bank ja in der Zeit voll zur Verfügung. Nun meine Frage: Lässt sich dieser Kredit für die Übergangszeit bis zur neuen Immobilie stilllegen, sodass in dieser Zeit keine Zins/Tilgungszahlungen nötig sind?
4 Antworten
Der Zins läuft immer weiter. Die Tilgung kann evtl. ausgesetzt werden.
Darüber solltest Du mit Deiner Bank sprechen.
Danke erstmal für die prompten Antworten. Noch ein paar Anmerkungen: - die Tilgung habe ich schon ausgesetzt; möchte halt vor dem Gespräch mit meiner Bank wissen, ob man auch den Zins aussetzen kann, da das Geld ja vorübergehend wieder bei der Bank ist. - die persönlichen Verhältnisse sind für die bank nicht "gestört", da meine Noch-Frau und ich je die Hälfte des Kredits ja weiter "verwenden" wollen; halt erst so in 3 - 6 Monaten. Deshalb wollten wir bis dahin auch den Zins aussetzen, da die Bank ja momentan das Geld hat. Dadurch könnte sich ja auch die Laufzeit entsprechend verlängern. Wollte halt wissen, ob die Banken das mitmachen?!
- und... sicher kein Speed-Kredit !!
Die Bank gerät in einen beleihungstechnischen Konflikt, da der langfristige Kredit nicht mehr grundpfandrechtlich besichert ist. Ansonsten wäre eine reine Tilgungsaussetzung, die aber bekanntlich nicht den Löwenanteil der Annuität darstellt, verhandelbar. In Ihrem Falle, gestörter persönlicher Verhältnisse jedoch, wird die Bank nicht umhinkommen, mittelfristig aufzurechnen und Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Zinsausfallschaden abzurechnen.