Leasingfahrzeug und nachträglicher Einbau einer Telefonanlage
Hallo,
ich habe mein Firmenfahrzeug geleast. Nun habe ich nachträglich eine Bluetooth-Telefonanlage (ca. 1.700,- €) einbauen lassen, da ich das Fahrzeug hinterher sowieso selbst auslösen und behalten möchte. Wie verbuche ich den Telefonanlagenspass jetzt in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Mein Gedankengang war bisher der:
- Bei einem abzuschreibenden Fahrzeug würde ich die Telefonanlage einfach mit dem Fahrzeug abschreiben.
- Da es sich aber hier um ein Leasingfahrzeug handelt, habe ich ja aber nichts zum abschreiben.
- Für sich allein ist die Telefonanlage nicht nutzbar.
Bei welcher Variante prügelt nun das Finanzamt am wenigsten auf mich ein?
- (A) Ich schreibe die Telefonanlage über z.B. die Nutzungsdauer eines Handys separat ab.
- (B) Ich verbuche es einfach als sonstige Ausgabe beim Kfz-Block.
- (C) "C" ist Platzhalter, falls "A" und "B" nicht gehen und es einen dritten Weg gibt.
B tät mir schon am besten gefallen ...
2 Stimmen
3 Antworten
Da es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt ist dieses separat abschreibbar(Anlage kann man jederzeit ausbauen und in ein anderes Fahrzeug einbauen). Die andere Variante wäre, dass man mit der Leasingesellschaft spricht und die Anlage zum Abschreiben in den bestehenden Vertrag integriert ( kann schwieriger und langwieriger sein).
Beste Grüße
Klarist
Vielen Dank, die gleiche Antwort habe ich inzwischen auch von meinem Steuerberater und dem Finanzamt erhalten.
Offenbar stehen hier private Motive im Vordergrund:
.
"da ich das Fahrzeug hinterher sowieso selbst auslösen und behalten möchte"
.
und
.
"Telefonanlagenspass"
.
Ergo kannst du deinen "Telefonspass" steuerlich gar nicht berücksichtigen!
.
Eine solche Steuerfrage mit einer Umfrage lösen zu wollen, das ist schon ziemlich unseriös.
.
Und das von jemand, der offenbar Versicherungen und Bausparverträge vermittelt.
"Telefonanlagenspass"
Hier muss ich ZD mal widersprechen. Warum soll auch die eigene Arbeit und der Umgang mit den Arbeitsmitteln keinen Spaß machen dürfen?
Nun, hier stehen definitiv keine privaten Motive im Vordergrund. Einen betrieblich genutzten Wagen kann man leasen, um die Raten gleich aus Betriebsausgaben verbuchen zu können. Das macht für einen nicht bilanzierungspflichtigen Steuerzahler in einem Jahr einmalig erhöhter Einnahmen Sinn. Nach der Leasingdauer wird dann das Fahrzeug von mir gekauft und im Betriebsvermögen erneut abgeschrieben. Da im Fahrzeug keine Telefonanlage war, ich aber eine brauche, habe ich die eingebaut. Selbst wenn private Motive für eine fast zweitausend Euro teure Telefonanlage im Vordergrund stehen würden, wäre das aber nicht meine Frage gewesen. Meine Frage war, ob ich die Anlage abschreiben oder als Betriebsausgabe buchen soll.
Wieso fragst du das eigentlich nicht deinen StB? A, Büroausstattung, volle AfA
HTH G imager761
Und warum fragst du deinen Berater nicht VOR solch einer Aktion? Ist doch immer wieder dasselbe mit den Leuten, immer muss man in den Brunnen langen und Kinder rausholen...
Weil er Versicherungen und Bausparverträge vermittelt. Auch da wird auf eine gute und fundierte Beratung gern mal verzichtet.
Es gibt sicher solche und solche Versicherungsvermittler. Die einen ziehen Leute über den Tisch und stehen leider viel zu selten vor dem Kadi. Und die anderen müssen sich die Straftaten der ersteren immer wieder vorwerfen lassen.
Die Frage nach der steuerlichen Behandlung hat sich zum Einbauzeitpunkt ja überhaupt nicht gestellt. Um legal im Auto telefonieren zu können, brauch ich eine Freisprechanlage. Die hab ich einbauen lassen. Jetzt hab ich hier den Zettel mit der Rechnung und muss die korrekt verbuchen. Ob das jetzt auf eine Abschreibung oder eine Betriebsausgabe hinausläuft ist mir doch prinzipiell wurscht, ich will es einfach nur richtig machen.
Normalerweise brauch ich keinen Steuerberater. Ich hab einmal im Jahr ein Beratungsgespräch und da werde ich die Frage auch stellen - aber es wäre sehr bauchpinselnd, wenn ich glänzen kann :-)