Darf ich als aufstocker umziehen?
Hey Habe ich als Teilzeitkraft anspruch auf wohngeld? Ich bekomme netto 600 und würde gerne aus meiner alten Wohnung ausziehen da sie zu klein und schlecht geschnitten ist. Es ist auch sehr laut da sie direkt an der Hauptstraße liegt. Ich bekomme gerade vom Jobcenter Aufstockung würde aber gerne weg vom jobcenter und wohngeld beantragen...muss ich die Aufstockung Kündigen oder muss ich beim jobcenter bleiben? Ich würde gerne eine 2 Zimmer Wohnung haben mit entsprechendem platz für meine möbel..
3 Antworten
Wenn du mit deinem derzeitigen Einkommen und Wohngeld deinen Bedarf nach dem SGB - ll decken könntest,hätte dich das Jobcenter schon selber aufgefordert Wohngeld zu beantragen,dass wäre nämlich eine vorrangige Leistung !
Du brauchst für das Wohngeld ein Mindesteinkommen,dass liegt in der Regel bei 80 % deines Bedarfes den du jetzt hast,oder dann nach einem Umzug haben würdest.
Solange du auf Hilfe ( Aufstockung ) vom Jobcenter angewiesen bist und deine tatsächlichen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und die damit evtl.entstehenden weiteren Kosten berücksichtigt bzw.übernommen bekommen möchtest,hast du vorher einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen und der muss dir bewilligt werden.
Es muss also ein wichtiger Grund vorliegen,den das Jobcenter dann auch anerkennt.
Würdest du angenommen alleine wohnen,dann stünde dir derzeit vom Jobcenter min. dein Regelsatz von 404 € zu + deine angemessene KDU,dass ergibt dann deinen Bedarf.
Wenn die neue Wohnung angenommen 396 € kosten würde,dann stünde dir derzeit mit den 404 € Regelsatz min.ein Bedarf von 800 € zu.
Bei 80 % Mindesteinkommen würdest du also etwa 640 € brauchen,oder du kannst der Wohngeldstelle nachweisen wie du deinen Lebensunterhalt mit dem Rest deines Einkommen abdeckst,dass könntest du z.B. mit Vermögen.
Auf Leistungen vom Jobcenter kannst du jeder Zeit freiwillig verzichten,dazu musst du nur schriftlich bestätigen das du nach § 46 SGB - l Abs. 1 freiwillig auf Sozialleistungen verzichtest,dann würde es eine abschließende Berechnung geben und dann hätte sich der Fall erledigt.
Im Internet gibt es kostenlose Rechner für das Wohngeld,da kannst du ja mal verschiedene fiktive Mieten eingeben,dann wirst du sehen ob und wenn ja in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte.
1. In Deutschland darfst du dort leben, wo du willst. Das hat niemand zu verbieten.
2. Die Miete in der neuen Wohnung wird nur dann vom JC erstattet, wenn man die Regeln des JC einhält.
3. Wohngeld kann es geben, wenn die neue Wohnung billiger oder dein Lohn höher ist.
Vor Kurzem wurde hier erklärt, dass man Anspruch auf Wohngeld hat, wenn man 80 Prozent "selbst verdient".
Rufe den Wohngeldrechner deiner Gemeinde auf und gebe die entsprechenden Daten ein.