Abschleppen von Besucherparkplatz Mehrparteinhaus?
Hallo, wir wohnen in einer Eigentumswohnung. Das gesamte Areal umfasst 22 Wohnungen - verteilt auf 3 Häuser. Auf bereits privatem, zur Wohnanlage gekennzeichneten Flächen stehen 3 als Besucherparkplätze gekennzeichnete Stellplätze zur Verfügung. Meine Lebensgefährtin parkt öfter mal darauf. Sie wohnt aber fest hier und ist somit kein Besuch. Wir waren nun 2 Tage unterwegs bei unseren Familien zu Weihnachten. Es fand sich nun ein Zettel im Briefkasten: "sie belegen den Besucherparkplatz mit ihrem kfz. Deswegen hatte mein Besuch keinen Parkplatz. Das nächste Mal lasse ich sie abschleppen!" Meine Fragen:
Ist das abschleppen von privatgrund überhaupt möglich?
Wer müsste das zahlen?
Wie soll ich mich rechtlich sicher verhalten ?
Vielen Dank
8 Antworten
Wer dort nichts zu suchen hat, kann abgeschleppt werden. Allerdings muss der Auftraggeber erst einmal die Kosten tragen.
Danke. Habe nun noch den konkretern Fall geschildert
Das nächste Mal lasse ich sie abschleppen!
Anderer Mieter oder Wohnungseigentümer? Hausverwaltung?
Wenn es ein anderer Mieter oder Wohnungseigentümer ist, der den Auftrag zum Abschleppen gibt, muss er das natürlich erst einmal bezahlen.
Danach geht der Streit los, ob er überhaupt das Recht hatte, den Platz praktisch eigenmächtig von einem Falschparker zu "befreien". Gut möglich, dass dieses Recht allenfalls die Hausverwaltung nach erfolgter Abmahnung hätte und der andere Mieter/Bewohner somit auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Andere Mieter haben zunächst einmal das Recht, sich an ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung zu wenden, mit der Bitte, die Nutzung von Besucherparkplätzen besser zu überwachen und ggf. Stellplatzgebühren von denjenigen Bewohnern zu verlangen, die ihre Autos widerrechtlich dort abschließen. Alternativ diese abzumahnen und ggf. mit kostenpflichtigem Abschleppen zu drohen und das dann im Wiederholungsfall auch durch zu ziehen.
Betroffene Wohnungseigentümer können im Grunde nur gleiches tun, haben aber zusätzlich die Möglichkeit im Rahmen einer Eigentümerversammlung einen Beschluss herbei zu führen, der künftig dafür sorgt, dass der Missbrauch von Besucherparkplätze möglichst unterbleibt.
Ist das abschleppen von privatgrund überhaupt möglich?
Ja: Der BGH hat festgestellt, dass die widerrechtliche Nutzung eindeutig gekennzeichneter Parkplätze Besitzstandsstörung darstellt, die der Eigentümer derart beseitigen darf.
Wer müsste das zahlen?
Der Fahrzeughalter.
Wie soll ich mich rechtlich sicher verhalten ?
Als Mieter nicht auf Besucherparkplätzen parken?
Als Mieter nicht auf Besucherparkplätzen parken!
stehen 3 als Besucherparkplätze gekennzeichnete Stellplätze zur Verfügung. Meine Lebensgefährtin parkt öfter mal darauf.
Was ist an Besucherparplatz nicht zu verstehen?
Sie wohnt aber fest hier und ist somit kein Besuch.
Du gibst Dir selber die Antwort.
Wir waren nun 2 Tage unterwegs bei unseren Familien zu Weihnachten.
Nur 2 Tage? Nur ist eine Viertelstunde!
Ich würde das in Zukunft unterlassen.
Selbstverständlich kann man einen fremden Wagen auch abschleppen. Taktisch klüger ist es den Falschparker durch einen Anwalt abmahnen zu lassen. Dann ist er 600 - 800 Euro los