Brief an Nachbarn nett formulieren?

2 Antworten

Ich würde mal bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, ob sich jemand die Parksituation ansehen kann. Du schreibst viel spekulatives. Du weißt nicht, ob er an der Mauer parken darf etc. auch das Schnellfahren kannst du nicht belegen, da keine Radarmessung etc.

Wenn jemand von der Gemeinde da war, weißt du, was zulässig ist und was nicht. Zuständig dort ist das Bauamt.

exxo0 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 14:23

Ich bin mir eigentlich zu 100% sicher das Er dort nicht parken darf, da es kein Parkplatz sondern die gepflasterte Straße ist und das Parken dort einen daran hindert dort zu Wenden.

Den Nachbarn höflich darauf ansprechen ist sicher nicht verkehrt, und wenn er ein Einsehen hat, ist der Zweck ja erfüllt, nur sehe ich zumindest rechtlich keine Handhabe. Sein Verhalten mag ja nicht sozial sein, aber es ist eben aus meiner Sicht nicht illegal.