Abschleppdienst, Leerfahrt zahlen?!

7 Antworten

auf Privatgrundstück muss der Abschlepper erst eiinmal von dem bezahlt werden, der abschleppen lässt. Dieser kann die Kosten sich dann wieder von dir holen. Der HNO bezahlt für diesen Platz, also darf ER dort parken und die Leute, die er dort parken lassen möchten (Mitarbeiter und Patienten z.b.). du warst nicht gemeint. Der Abschlepper kam, also musst du die Leerfahrt bezahlen. Die Adressermittlung auch (kostet aber keine€ 30.- auch den pick up musst du nicht bezahlen. Also wie gesagt, der Auftraggeber (HNO) muss den Abschlepper bezahlen und kann dann die Kosten an dich weiter geben. also wenn du jetzt nicht bezahlst, musst du es später......

Also Bezahlen muss den Abschlepper grundsätzlich erstmal der Auftraggeber, der es sich als Schadenersatz vom Verursacher zurückholen kann. Zur Vereinfachung kann der Auftraggeber seine Forderung gegen den Verursacher auch an den Abschlepper abtreten, der dann das Direktinkasso macht. Die Halterauskunft beim Kraftfahrtbundesamt kostet nur etwa 5 Euro. Allerdings bekommt man dort als Abschleppunternehmen oder HNO-Arzt in der Regel keine Auskunft. Daher wird meist ein Anwalt damit beauftragt. Daher die höheren Kosten. Und da die Auskunft ne Weile dauert, kann es passieren, dass man die Rechnung eben erst nach paar Monaten bekommt. Rechtens ist sie auf jeden Fall und wenn der Geschädigte die Forderung einklagt, werden aus den 200 schnell 500 Euro. Ich würde mal beim Abschlepper höflich vorbeischauen und mir mal die "Beweise" zeigen lassen. Und in Abhängigkeit von deren Qualität eventuell einen "Sofortbarzahlungspreis" aushandeln. Der Abschlepper ist auch nicht scharf drauf, zum Gericht zu rennen....

Da wirst Du ums Zahlen nicht drumrum kommen. Der Abschlepper hat ganz sicher ein Foto gemacht. Willst Du da noch streiten, dann wirds noch teurer.

Nicht Zahlen!

Google hierzu einfach mal nach den Stichworten "zum abschleppen vorbereiten", "Privatgrund" und "Abschleppunternehmen".

Da du nicht abgeschleppt wurdest, musst du auch nicht zahlen. Es besteht hier auch keine Rechtsgrundlage aufgrund sich ein derart hoher Preis fürs Nicht-Abschleppen rechtfertigen und durchsetzen ließe.

Die Abschleppunternehmen probiert es allerdings trotzdem gerne hier Druck auszuüben und mit dem Anwalt zu drohen, vor Gericht bringen Sie die Sache aus gutem Grund aber nie. Und wenn nur 10 % aus Angst zahlen, lohnt sich die Sache für die drohenden Abschleppunternehmen schon.

Das weiß übrigens sogar die Verbraucherzentrale:

http://www.vzhh.de/recht/30204/abschlepp-nepp-nicht-zahlen.aspx

Moralisch bist du verpflichtet das zu zahlen.