Abschleppdienst, Leerfahrt zahlen?!

7 Antworten

auf Privatgrundstück muss der Abschlepper erst eiinmal von dem bezahlt werden, der abschleppen lässt. Dieser kann die Kosten sich dann wieder von dir holen. Der HNO bezahlt für diesen Platz, also darf ER dort parken und die Leute, die er dort parken lassen möchten (Mitarbeiter und Patienten z.b.). du warst nicht gemeint. Der Abschlepper kam, also musst du die Leerfahrt bezahlen. Die Adressermittlung auch (kostet aber keine€ 30.- auch den pick up musst du nicht bezahlen. Also wie gesagt, der Auftraggeber (HNO) muss den Abschlepper bezahlen und kann dann die Kosten an dich weiter geben. also wenn du jetzt nicht bezahlst, musst du es später......

Skeletor  23.11.2014, 12:52
auf Privatgrundstück muss der Abschlepper erst eiinmal von dem bezahlt werden, der abschleppen lässt.

Wenn das so ist, wäre es so wie du sagst. Dann wäre hier aber auch abgeschleppt worden, und die Rechnung käme nicht vom Abschlepper selbst.

Tatsächlich erfolgt das Abschleppen aber häufig aufgrund eines Rahmenvertrags Des Abschleppunternehmens mit dem Verfügungsberechtigten.

Das Abschleppunternehmen handelt und kontrolliert dabei eigenmächtig, gewinnorientiert und ohne Kontrolle oder Einzelfall-Auftrag des Verfügungsberechtigten.

http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/ao-bis-az/auto-abgeschleppt-aktiv-transport.html

Chris92B 
Beitragsersteller
 22.11.2014, 17:26

Das komische ist nur, dass ich die Rechnung nicht von der Arztpraxis bekommen habe, sondern vom Abschleppdienst selbst. Außerdem ist es seltsam, dass ich erst knapp 3 Monate später die Rechnung bekomme. Normalerweise will doch der Abschleppdienst sofort das Geld vom (HNO bzw. Auftraggeber). Wenn man davon ausgeht, dass die Rechnung beim Abschleppdienst schon bezahlt ist, verstehe ich nicht warum die Abschleppfirma mir eine Rechnung stellt, anstelle des Arztes.

Droitteur  22.11.2014, 17:41
@Chris92B

Dass die Rechnung vom Abschlepper kommt, muss dich nicht stören; sinnvoll kann aber sein, (wenn schon nicht den Sinn des Abschleppens) die Höhe der Kosten in Frage zu stellen.

tapri  23.11.2014, 09:12
@Droitteur

wen ein Privatgrundstück (z.b. eine Einfahrt) ständig von Unbefugten zugeparkt wird, dann kann der Parkplatz"Besitzer" einen Vertrag mit einem Abschleppdienst machen und dieser erhält dann alles Rechte und Pflichten für das Abschleppen. Somit ist der Parkplatzmieter raus aus der Nummer.das heißt, dass der Abschlepper auf eigene Rechnung Kontrollen fährt und abschleppt. DANN ist es ok wenn eine Rechnung von ihm kommt. Also Anwalt und überprüfen lassen.....

Droitteur  23.11.2014, 09:18
@tapri

Wie gesagt; dass die Rechnung vom Abschlepper kommt, muss nicht stören. Das gilt allerdings eher dann, wenn die Rechnung einzeln abgetreten wurde; hier ist auch nicht nötig, dass der Abschlepper selbst Kontrollen fährt. Für so einen dauerhaften Vertrag, wie du ihn beschreibst, beachte Skeletors richtigen Hinweis: Es liegt nicht fern, dass hier etwas faul ist.

In jedem Fall zweifelhaft bleibt die Höhe der Kosten, egal wer die Rechnung schickt.

Also Bezahlen muss den Abschlepper grundsätzlich erstmal der Auftraggeber, der es sich als Schadenersatz vom Verursacher zurückholen kann. Zur Vereinfachung kann der Auftraggeber seine Forderung gegen den Verursacher auch an den Abschlepper abtreten, der dann das Direktinkasso macht. Die Halterauskunft beim Kraftfahrtbundesamt kostet nur etwa 5 Euro. Allerdings bekommt man dort als Abschleppunternehmen oder HNO-Arzt in der Regel keine Auskunft. Daher wird meist ein Anwalt damit beauftragt. Daher die höheren Kosten. Und da die Auskunft ne Weile dauert, kann es passieren, dass man die Rechnung eben erst nach paar Monaten bekommt. Rechtens ist sie auf jeden Fall und wenn der Geschädigte die Forderung einklagt, werden aus den 200 schnell 500 Euro. Ich würde mal beim Abschlepper höflich vorbeischauen und mir mal die "Beweise" zeigen lassen. Und in Abhängigkeit von deren Qualität eventuell einen "Sofortbarzahlungspreis" aushandeln. Der Abschlepper ist auch nicht scharf drauf, zum Gericht zu rennen....

Da wirst Du ums Zahlen nicht drumrum kommen. Der Abschlepper hat ganz sicher ein Foto gemacht. Willst Du da noch streiten, dann wirds noch teurer.

Nicht Zahlen!

Google hierzu einfach mal nach den Stichworten "zum abschleppen vorbereiten", "Privatgrund" und "Abschleppunternehmen".

Da du nicht abgeschleppt wurdest, musst du auch nicht zahlen. Es besteht hier auch keine Rechtsgrundlage aufgrund sich ein derart hoher Preis fürs Nicht-Abschleppen rechtfertigen und durchsetzen ließe.

Die Abschleppunternehmen probiert es allerdings trotzdem gerne hier Druck auszuüben und mit dem Anwalt zu drohen, vor Gericht bringen Sie die Sache aus gutem Grund aber nie. Und wenn nur 10 % aus Angst zahlen, lohnt sich die Sache für die drohenden Abschleppunternehmen schon.

Das weiß übrigens sogar die Verbraucherzentrale:

http://www.vzhh.de/recht/30204/abschlepp-nepp-nicht-zahlen.aspx

Skeletor  23.11.2014, 05:43

Da du nicht abgeschleppt worden bist, ist besonders folgendes Urteil für dich interessant:

Nach AG Hamburg-Altona v. 24.08.2007 sind insbesondere keine Überwachungskosten erstattungsfähig. Dies ist relevant, da Aktiv Transport den Falschparkern mitunter Rechnungen stellt, obwohl diese überhaupt nicht abgeschleppt wurden. Es werden also an die falsch abgestellten Fahrzeuge durch einen „Aufpasser“ entsprechende Rechnung für die reine „Überwachung” ans Fahrzeug gesteckt.

Moralisch bist du verpflichtet das zu zahlen.