Abschlagsrechnung mit Rabatt/Skonto?
Darf man eigentlich auch von Abschlagsrechnungen Rabatt und Skonto abziehen? Wenn man ein größeres Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat und dabei ein Rabatt von 3% sowie 2% Skonto vereinbart wurde, darf man dann bereits von den Abschlagsrechnungen etwas abziehen oder geht das wirklich erst von der Schlussrechnung?
4 Antworten
Sofern das vereinbart ist (Skontoabzug), kannst Du es auch schon bei den Abschlagsrechnungen abziehen - nur muss das dann bei der Zahlung der Schlussrechnung berücksichtig werden, nicht, dass Du es doppelt abziehst!
Wenn vertraglich Skonto vereinbart ist dann auch von Abschlagsrechnungen einbehalten!
Wenn nicht vereinbart mit Ltfersant abstimmen, da bei vielen Gewerken üblich.
Und: auch in Abschlagsrechnungen nie mehr zahlen als bereits geliefert bzw. geleistet!!
Das soll natürlich "Lieferant" heißen!
Wenn Skonto und Rabatt bereinbart wurden sind, kann man auch von den Abschlagsrechnungen diesen Anteil abrechnen.
kann man, kommt auf die summe an. bei kleinen beträgen, würde ich mir diese rechenarbeit aber sparen.
man muss aber dann die schlussabrechnung genau prüfen lassen.