Darf ich, als Privatperson bei einer Rechung IMMER 2% Skonto abziehen?
Darf ich das, wenn ich innerhalb von 14Tagen zahle, oder darf ich das nur, wenn es auf der Rechnung drauf steht?? ich habe gehört das sei erlaubt. Gibt es vielleicht sogar unterschiedliche Regelungen, bei verschiedenen Produkten. Also ob ich jetzt meine Auto zur Reperatur gebe, oder ein Möbelstück kaufe, oder eine andere Dienstleistung bezahle?? Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte! Mfg und Danke eure muehtoidalton
10 Antworten
Grundsätzlich darfst du nur Skonto von einer Rechnung abziehen, wenn das vereinbart wurde oder auf der Rechnung, bei den Zahlungshinweisen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben ist. Manche Firmen tolerieren zwar den Abzug, weil es einfach zuviel Schreibkram ist, den Kunden aufzufordern den abgezogenen Betrag noch zu überweisen, aber wie gesagt ein Anspruch auf Skonto besteht nicht. Meistens wird auch nur bei Warenlieferungen Skonto eingeräumt, ganz selten bei Handwerker- oder Dienstleistungen.
Danke für den *
Meist steht es auf den Rechnungen unter "Zahlunsbedingungen". Sowohl das mögiche Skonto als auch die Zahlungsfrist.
Handwerker-Rechnungen sind allerdings in der Regel ohne Skontoabzug zu zahlen.
Ich würde nur dann Skonto abziehen, wenn das auf der Rechnung vermerkt ist. Zum einen gibt es ja auch andere Prozentsätze, die man abziehen darf (bis zu 5% sind üblich), andererseits wird bei Dienstleistungen eigentlich kein Skonto gewährt, so dass Du nachher Probleme, sprich Mahnungen, vom Dienstleister bekommen könntest.
Du sprichst von "2% Skonto" abziehen. Wenn Du Skonto ziehen darfst, bestimmt Dein Vertragspartner auch, wie viel das ist. Es kann nur 1% sein; es können auch 5% sein. Deshalb lieber auf der Rechnung nachsehen, ob überhaupt, und wenn ja, wie viel.
ja, das ist mir schon klar. Das gerücht, das ich gehört habe sprach halt von 2%. Deshalb!
Nein, darfst Du nicht. Nur, wenn das Unternehmen das gestattet (AGB bzw. Zahlungsbedingungen).
Ganz klar, nein. Skonto darf man nur abziehen, wenn es einem auf der Rechnung angeboten wird. Es macht für den Rechnungsaussteller auch nur dann Sinn, auf 2-3 % der Summer zu verzichten, wenn er dann einen Vorteil hat. Also z. B. das Geld viel schneller überwiesen wird, als sonst üblich.
Was meinst du mit "andere Prozentsätze, die man abziehen darf" ? Achja, ich hab vergessen zu sagen, das ich Österreicherin bin, falls das eine Rolle spielt!