Zeichnung in Auftrag gegeben, wer hat die rechte am bild?
Ich hab eine Künstlerin dafür bezahlt mir eine Digitale Zeichnung anzufertigen und nachdem ich bezahlt habe und das bild so gut wie fertig war hat sie mir gesagt dass ich nicht das recht am Bild habe und es nicht weiter bearbeiten darf (was eigentlich mein plan war). Wer ist jetzt im Recht? Das ganze lief über Facebook ab und mir wurden vorher keine Bedingungen gestellt weshalb ich auch zu nichts zugestimmt habe, sie hat mir lediglich einen link zu ihrer Seite gegeben auf der man das zwar nachlesen hätte können aber direkt darauf hingewiesen wurde ich nicht. Habe ich jetzt die rechte am Bild? Immerhin habe ich es in Auftrag gegeben.
6 Antworten
Lies mal hier:
Nachdem gezahlt wurde ist es dein Eigentum und damit kannst du machen was du willst
Diese Aussage ist nicht richtig.
Nein, das stimmt absolut nicht! Das Recht am eigenen Bild geht nicht verloren, nur weil man das Bild verkauft.
Kannst du das Irgendwie nachweisen? Das muss ja irgendwo geregelt sein.
Sie behält das Recht am Bild. Wenn du für dich Privat das Bild veränderst ist es OK. Nicht aber, wenn du es jemanden anderen zeigst, verkaufst o.ä.
Wenn du das nächste mal ein Bild in Auftrag gibst, dann musst du es ausdrücklich erwähnen mit dem Kauf auch die Rechte am Bild zu bekommen. Am besten ist sowas auch mit Vertrag zu regeln.
(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann, sind zulässig.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Aus meiner eigenen Erfahrung als Grafiker sage ich, dass man das Recht auf Änderungen immer vor der Auftragserteilung vertraglich vereinbaren muss. Wenn das nicht geschieht, dann sind Änderungen am Werk durch den Auftraggeber nicht zulässig. Tut mir leid, aber das ist die Rechtslage.
Urheberrechte sind nicht übertragbar, ihr hättet in einer Art Vertrag schon festhalten müssen, dass Bearbeitungsrechte übertragen werden. Ansonsten hast du nur ein Nutzungsrecht.