Darf das ein Arbeitgeber einfach so von Lohn abziehen?
Hallo,
ich hab gleich mal zwei Fragen in einer.
Darf ein Arbeitgeber (Tranportunternehmen) ohne Begründung und ohne Nachweise Schäden an Fahrzeugen vom Lohn abziehen? Es geht mir hierbei darum, dass eben keine Nachweise vorgelegt wurden und auch keinerlei Begründung gegeben wurde. Sprich dem AN ist kein entsprechender Schaden bekannt.
Darf ein Arbeitgeber Umsatzeinbußen für nicht abgeholte Pakete/Sendungen überhaupt dem AN vom Lohn abziehen. Dazu sei zu sagen, dass (meist) der AG dem AN sagt wo was und wieviel abzuholen ist und auch genau das was gesagt wurde abgeholt wird.
Vielen Dank im Voraus!
12 Antworten
Der Arbeitgeber darf auf keinen Fall sein unternehmerisches Risiko auf den Arbeitnehmer abwälzen. Nur wenn z.B. ein Autounfall durch grobe Fahrlässigkeit oder Trunkenheit passiert ist, hat er eine Chance auf Regress. Einfach vom Lohn einbehalten darf er selbst dann nicht. Da wirst du schon einen Anwalt einschalten müssen.
Der AG darf dem AN nicht ohne arglistigen Beweis irgend einen Betrag vom Lohn/Gehalt abziehen, selbst wenn er einen Beweis hätte dürfte er nicht das Gehalt mit irgend einem Betrag kürzen. Für Umsatzeinbußen ist der Unternehmer selbst dafür verantwortlich, darf nicht an AN Regressansprüche geltend machen. Hier glaube ich, dass der AG jemanden loswerden will. Rat: Anwalt konsultieren - Arbeitsrecht
Vielen für die Antwort.
Da wird wohl doch nur der Weg zum Anwalt übrig bleiben ...
Ne, darf er nicht. Er muss an dich eine schriftliche Schadensforderung stellen und die Höhe genau beziffern und auch begründen wieso, weshalb, warum. Wenn alles gerechtfertigt ist, muss er mit dir eine Zahlungsweise ausmachen, evtl. Ratenzahlung. Ich rate dir, werde Mitglied der Gewerkschaft ver.di und GUV-Fakulta, da wirst du in solchen Fällen gut vertreten.
Umsatzeinbußen kann er gleich gar nicht auf dich abwälzen, oder bist du am Umsatz, wenn er steigt auch beteiligt?
Nein, eine Umsatzbeteiligung besteht nicht, das wär ja mal was
Danke, so in etwas hatte ich mir das eben auch schon gedacht. Die angeblichen Schäden sind am Ende gar nicht entstanden, da sie auch auf schriftliche Aufforderung nicht nachgewiesen bzw. belegt wurden. Scheint so als ob da nur Willkür und Ausbeute dahinter steckt. Mit Gewerkschaften hab ich bisher keine Erfahrung, werde mich aber auf jeden Fall mal diesbezüglich informieren.
wenn du bei ver.di eintritts, musst du 1 % vom Bruttolohn monatlich Beitrag zahlen, bei der GUV-Fakulta gibt es einen Jahresbeitrag, so um die 30 Euro, die Zahlen dann auber auch bis zu 80 % der Bußgelder, Schadenersatzforderungen usw.! Tu mal gogglen
Danke für den Hinweis
Er muss keine Ratenzahlung ausmachen, alles über der Pfändbarkeitsgrenze kann er abziehen, voraussetzung ist eine entsprechende schriftliche Regelung (AV oder sonnstwas). Belege muss er das natürlich auch. Ob er das in der Lohnabrechnung entsprechend begründen kann, bezweifele ich!
Vom Lohn kann er gar nichts abziehen.Bei Ratenzahlung habe ich evtl. geschrieben, da die Höhe der Forderung uns nicht bekannt ist.
Natürlich kann er das!
Typischer Arbeitgeber!!! Dich würde ich auch verklagen und Recht bekommen.
Ohne Gerichtsbeschluss darf er überhaupt nichts einbehalten.
Genau so, es sei denn der Arbeitnehmer hat sich mit dem Arbeitgeber geeinigt. An den Lohn darf ein Arbeitgeber nicht.
Wenn es Arbeitsvertraglich vereinbart ist, darf er das unter beachtung der Pfändungsgrenzen!
Prozess schon geführt und auch gewonne, viel spaß!
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Das ist für die Sachlage vollkommen egal.
Da steht zwar drin, das für vorsätzliche und grob Fahrlässige Schäden zu haften ist - das ist ein Standard-Satz - , aber es ging ja eben um den Nachweis, der nicht erbracht wurde. Zuden Umsatzeinbußen steht nichts drin.
Vordere doch den Nachweis an!
Der AG darf das nur, wenn der AN vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Vom Lohn abziehen darf er es auch dann nur mit Einschränkungen.
Hier ist es aber eine Auslegungssache, ist es unternehmerisches Risiko oder ist es ein mutwillig herbeigerufener Schaden? Ist der Mitarbieter seiner Sorgfalltpflicht nachgekommen oder handelte er sogar Grobfahrlässig???