Abnahmepflicht nach Einlagerung?
Liebes Forum,
zu dem besonderen Fall habe ich bis jetzt nichts gefunden.
Im April 2019 habe ich eine Couch gekauft. Als Liefertermin wurde ende September 2019 vereinbart. Da sich der Hausbau bei uns dermaßen verschoben hat, wollte ich den Liefertermin verschieben.
Aktuell habe ich einen Liefertermin zum 16. Oktober 2020 vereinbart. In meinem alten Kaufvertrag wurden laut AGB eine Lagergebühr von 2,50€ pro Tag/maximal jedoch 10% des Kaufpreises festgeschrieben. (Wären bei mir ca. 100,-€)
Nun aber möchte ich die Couch eigentlich gar nicht mehr.
Da die Lagergebühren für mich beschränkt sind überlege ich schon, ob ich den Liefertermin rein theoretisch noch auf 2-3 Jahre verschieben kann, bis die Firma den Kaufvertrag von sich aus auflösen möchte.
Kann mich die Firma gesetzlich dazu zwingen, die Ware irgendwann abzunehmen? Theoretisch kann ich ja den Liefertermin immer so ca. 3-4 Monate nach hinten schieben und damit die Ware bei Ihnen einlagern.
Ich freue mich auf eure Antworten.
VG
2 Antworten
Kann mich die Firma gesetzlich dazu zwingen, die Ware irgendwann abzunehmen?
Ja, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Aber selbst dann wäre die ständige Verschiebung mE grob pflichtwidrig. Der Verkäufer muss sich darauf nicht einlassen.
steht irgendwo, dass sie dir eine verschiebung des liefertermins gewähren müssen?
ja, dann ist das verschieben kulanz und sie werden irgendwann einfach auf abnahme bestehen
aber versuch, vielleicht vergessen es sie ja oder so oder canceln eben
Nein, nur das wenn es zu einer Verschiebung kommt ich die entsprechenden Lagergebühren zahlen muss.