Ist es in Ebay Kleinanzeigen strafbar, wenn jemand nicht zum Treffen kommt?
Guten Tag,
Ich wollte ein Handy in Ebay Kleinanzeigen kaufen & wir haben beschlossen wo und wann wir uns treffen. Um 17:00 war ich auch dort, jedoch er nicht. Habe ihn angeschrieben und keine Antwort erhalten. Und nein, es war kein Ort wo man sich vllt. verlieren könnte, ganz im Gegenteil wir haben absichtlich einen Ort ausgesucht, wo sowas eben nicht passieren kann. Wahrscheinlich war er Schadenfroh oder hat sich anders entschieden (Wovon ich mal nicht ausgehe da wir doch für einen fairen Preis das Treffen schon vereinbart hatten). Nun frage ich mich ob ich rechtlich eigentlich Chancen hätte ihn dafür zu belangen, da ja eig. ein Kaufvertrag im Chat beschlossen wurde. Andererseits habe ich gelesen das für solche Privattreffen rechtlich nicht viel möglich sei, keine Ahnung was davon stimmt.. Natürlich habe ich es nicht vor zu tun, interessiert mich jedoch irgendwie :) (Und falls die Person mich im Nachhinein anschreibt und sagt ging nicht es gab einen Notfall, wie wäre es dann theoretisch rechtlich?)
Vielen Dank!
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6 Antworten
Strafbar ist es nicht. Ist allerdings ein Kaufvertrag zustande gekommen, kannst du zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Das ist nicht strafbar. Strafbar wäre es wenn du bezahlt hättest und er die den Artikel nicht gegeben hätte
Nein.
Kannst du vergessen. Deal ist geplatzt, das passiert bei solchen Seiten. Rechtlich keinerlei Chance
Es liegt aber kein Kaufvertrag vor.
Selbst wenn, wie willst du das denn gegen jemand anonymen durchsetzen. Denk mal realistisch.
Das können wir, ohne die Einzelheiten zu kennen, kaum beurteilen.
Ich verstehe aber deinen Einwand
Eine Strafbarkeit für das Versäumen einer Verabredung existiert soweit nicht.
Das andere Thema wäre, ob der Chat-Verlauf zweifelsfrei auf das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrags schließen lässt.
Wäre dem so, so ist der Verkäufer innerhalb einer gesetzten Frist zur Vertragserfüllung / der Übergabe der Kaufsache verpflichtet. Kommt dieser dem nicht fristgerecht nach, könnten Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
Quatsch! Zivilrechtlich hat man, sofern ein Kaufvertrag vorliegt, einen Anspruch auf Erfüllung. Das kann man auch gerichtlich durchsetzen