Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer deswegen abmahnen und kundigen?
Zb die Verwaltung sagt einem Hausmeister: Er muss jeden tag am Anfang die Aufgabe A am Anfang erledigen.
Er findet dass er eher die Aufgabe B am Anfang erledigt und dann Aufgabe A. Als Routine.
Kann die Verwaltung hier deswegen abmahnen und ggf kuendigen oder wird das Gericht hier sagen dass das Kleinigkeit ist und nicht ausreichend ist?
3 Antworten
Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht. Dieses beinhaltet auch das Recht, dem Arbeitnehmer vorzuschreiben, was er wann zu tun hat im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses. Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die Vorgaben des Arbeitgebers, kann das durchaus auch Abmahnungen zur Folge haben.
Letztendlich wäre aber so rund um die Verhältnismäßigkeit die Frage, ob das Vertauschen der Reihenfolge bei der Erledigung der Aufgaben irgendwelche negativen Folgen hat. Sprich, ob es irgendwas ausmacht, da erst B und danach A zu machen.
Sinnvoll ist es deshalb, wenn der Arbeitnehmer einfach mal mit seinem Vorgesetzten spricht und fragt, wieso diese Reihenfolge wichtig ist bzw. vorschlägt, die Vorgabe entsprechend zu ändern. So erfährt er eventuell die Beweggründe für diese Reihenfolge. Oder die Reihenfolge wird entsprechend verändert, weil seine Begründung sinnvoll und optimierend ist. Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter ja nicht einfach nur sinnlos gängeln, sondern denken sich bei Vorgaben etwas oder haben schlichtweg nicht auf dem Schirm, wo es anders besser geht ;).
Ein guter Arbeitgeber wird das natürlich nicht machen.
Ferner darf keine Willkür gegeben sein. Wenn A ohne sachlichen Grund und Schaden auch nach B erledigt werden kann, ist schon die Abmahnung anfechtbar und eine Kündigung niemals zu rechtfertigen.
Wenn er beide Aufgaben erledigt, sollte es egal sein. (wenn natürlich Aufgabe A das einschalten der Heizung und Aufgabe B rasenmähen ist, sollte er schon zuerst A erledigen)