Darf der Arbeitgeber meinen Kollegen mitteilen, dass ich eine Abmahnung erhalten werde?
Meine Freundin hat eine Abmahnung wegen wiederholten Zuspätkommens erhalten. Sie wurde kurz darauf von ihrem Kollegen angesprochen. Dieser wusste bereits, dass sie diese Abmahnung erhalten würde. Ist das nicht eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Wie kann sie dagegen Vorgehen, da z. B. auch oft die BVG Schuld war, wenn Züge ausgefallen sind oder Pendelverkehr war. Bitte mit rechtlichem Hintergrund bezüglich der Privatsphäre. Liebsten Dank für schnelle Antworten. Marie
6 Antworten
Darf der Arbeitgeber meinen Kollegen mitteilen, dass ich eine Abmahnung erhalten werde?
wer hat denn nun die Abmahnung bekommen - du oder deine Freundin?
Bitte mit rechtlichem Hintergrund bezüglich der Privatsphäre
Privatspäre in einem Betrieb?? Da meinst du wohl was anderes...
Welche Verschwiegenheitspflichten im Verhältnis zwischen AG und AN im betreffenden Betrieb gelten, weiß ich nicht. Aber es ist nicht außergewöhnlich, dass es ´undichte´ Stellen gibt; das muss nicht der AG sein, sondern z.B. die Sekretärin, die die Abmahnung verfasst hat.Oder dass der AG selbst z.B. Abteilungsleitern mitgeteilt hat, dass XY eine Abmahnung erhalten hat. Von dort geht es dann im Flurfunk weiter. Wenn die Information nicht falsch ist, handelt es sich auch nicht um Verleumdung.
Was stellt sich deine Freundin denn unter ´dagegen vorgehen´ vor? Warum kümmert sie sich nicht selbst um rechtliche Grundlagen oder schaut mal in ihrem Arbeitsvertrag nach? Und was ist für sie daran so schlimm, dass andere wissen, dass sie einen Rüffel bekommen hat? Die Verpflichtung, pünktlich anzutanzen, liegt immerhin bei ihr - und das kriegen auch andere mit, wenn sie nicht pünktlich kommt. Dafür reichen 3 Finger, um die Abmahnung anzuzählen. Was für ein Fass will sie also aufmachen?
Der ´Flurfunk´ ist keine Entschuldigung, sondern Realität.
Und - welchen Vorschlag hast du der FS zu machen?
naja: jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass er pünktlich kommt
egal ob Pendler Verkehr / Zug Ausfall
Zug kann msl ausfallen
aber so oft, dass es eine Abmahnung gibt?
Geht es dir um das Gespräch wegen der Abmahnung? Kommt drauf an, wie groß der Betrieb ist, muß ein BR zustimmen, wer steht organisatorisch in der Führung zwischen AN und AG.
In großen Betrieben kannst du den "Flurfunk" nicht stoppen und nicht vermeiden. Mir sind auch nicht wirklich gesetzliche Grundlagen bekannt.
muß ein BR zustimmen
Ein Betriebsrat hat mit Abmahnungen gegen einen Arbeitnehmer nichts zu tun - bis auf das Recht, darüber informiert zu werden.
Das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Und dieser muß halt aauch solche Verspätungen einkalkulieren.
Denn auch Abmahnungen fallen nicht vom Himmel, i.d.R. wird bevor bei mehrfachem Zuspätkommen eine solche ergeht, der Arbeitnehmer schon vorher angesprochen, dass es so nicht geht.
Ansonsten, es gibt immer irgendeine undichte Stelle, über die so etwas durchsickert - bedauerlicherweise.
Es ist das Problem des Arbeitnehmers, pünktlich zum Arbeitsplatz zu kommen. Wie er das macht, kann dem AG herzlich egal sein. Deine Freundin hat mehrmals gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen, also ist die Abmahnung die logische und völlig berechtigte Konsequenz. Ob die BVG oder sonst irgendwer "Schuld" daran war, ist vollkommen irrelevant.
Die Kollegen geht das nichts an, ob und warum ein anderer Kollege eine Abmahnung bekommen hat. Allerdings dürfte schwer feststellbar sein, wer die undichte Stelle war - ob nun der Chef selbst, der Verfasser der Abmahnung, der Personalsachbearbeiter oder ob deine Freundin selbst sich unbewusst irgendwo verplappert hat.
Auch eine Sekretärin sollte wissen, dass sie personenbezogene Informationen nur insoweit weiter geben darf, wie es für die Erledigung der Arbeit notwendig ist. Und es ist Aufgabe des Arbeitgebers, für die Einhaltug des Datenschutzes zu sorgen und das Personal entsprechend zu unterweisen.
Das lässt sich nicht einfach mit dem Begriff Flurfunk entschuldigen.