Rettungsdienst = Öffentlicher Dienst?

7 Antworten

Hi,

Rettungsdienst = Öffentlicher Dienst?

Abhängig davon, wo man arbeitet - bei einem kommunalen Rettungsdienst oder einer Berufsfeuerwehr kann man das bejahen.

Nun machen die Versicherungen - wie RHWWW bereits gesagt hat - ihre eigenen Regeln, und zwar jede unterschiedlich. Einige Wohlfahrtsverbände werden dem ÖD gleichgestellt bei einigen Versicherungen, andere wiederum nicht.

Fazit

Bei der gewünschten Versicherung nachfragen und entsprechend beraten lassen.

LG

Bei meiner nicht, das ist aber auch eine von den schlechten behaupten hier einige Makler.

Wenn der Träger Kirche, Feuerwehr oder Stadt oder Kreis wäre, sieht es anders aus.

Ich gehe davon aus, dass es andere Versicherungen auch schon gibt und da ist nichts mit öD hinterlegt.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

jede Privatversicherung bestimmt ihre eigenen Regeln.

Wohlfahrtsverbände (z.B. Caritas, Diakonie. DRK) sind bei Privatversicherungen oft dem Öffentlichen Dienst gleichgestellt. Wenn das DRK der Arbeitgeber ist, sieht es eher gut aus.

Wenn MHD, JUH oder ASB der Arbeitgeber sind, sollte man nachfragen. Der Versicherungsexperte bekonmmt für seine Beratung/Vermittlung Geld von der Versicherung. Schriftliche Aussagen sind wichtig!

Bei eindeutig privaten Arbeitgeber hat man praktisch keine Chance auf diese Beitragsermäßigung.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sind mittlerweile nur noch wenige. Frag lieber telefonisch bei der Versicherung nach

Hallo Karger...;

einfach mal bei deinem Wunschversicherer das Formular für diese B-Bescheinigung anfordern, dann weißt du genau Bescheid wie z.B. hier in dem Formular: https://www.101prozent.de/wp-content/uploads/B-Bescheinigung.pdf

Bescheinigung für die Zuordnung zu der Tarifgruppe B

PS: Der Prämiennachlaß bezieht sich ja nur mal auf die Kfz-Haftpflicht-Prämie!

Gruß einer Versich.maklerin