Abmahnung vom Chef wegen "Lästern"
Guten Abend,
habe ein Problem... Habe eine Abmahnung von meinem Chef bekommen, weil angeblich zwei Kollegen behaupten würden ich hätte schlecht über ihn geredet. z.B. er sei ein Choleriker und würde mit Porzelan schmeißen. Außerdem müsse man aufpassen was man zu ihm sage.
Diese Aussagen stammen ursprünglich von einem andern Kollegen, und es ist sicher nicht unwahrscheinlich das ich mit einer Kollegin darüber geredet habe. Aber dies waren Nie meine Aussagen. Ich bin mir sicher das diese Aussage nur von einer Person stammt, und nicht wie behauptet von 2 Kollegen. Und die Teamstimmung zwischen Chef und Team ist eh schlecht. BR meint er wolle wahrscheinlich nur ein Exempel statuieren um das Team wieder ruhiger zu bekommen.
Es gibt verschiedene Urteile, bei denen Lästern im Team nicht als Abmahnungsgrund gilt (wg. Vertraulichkeit des Wortes .... und anderem; z.B. Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 26.01.2005, Aktenzeichen 6 Ca 721/04)
Meine Frage: ist die Abmahnung rechtens, kann ich was dagegen tun, oder sollte ich sie hinnehmen? (noch Probezeit)
Danke im Vorraus
9 Antworten
Wenn man nachplappert, was andere gesagt haben, auch wenn man genau dieser Ansicht ist, bleibt es an dem hängen, der es zuletzt gesagt hat. In diesem Fall hat es dich erwischt.
Sei in Zukunft vorsichtig, und denke dir dein Teil, es gibt fürchterliche Vorgesetzte, mit denen man zurecht kommen muss, über die man in Gedanken herziehen kann, aber eben nicht in der Konfrontation oder mit Kollegen.
Das wird dem Chef zugetragen und du hast jetzt die Quittung.
An deiner Stelle würde ich mir einen neuen Job suchen, die Verhältnisse scheinen zerrüttet und du kriegst keinen Fuß mehr auf den Boden dort.
Hallo MichaelK25
Ist doch alles Käse hier!!!
Du schreibst eine Gegendarstellung zur Abmahnung, so nach dem Motto, ich habs nicht getan, usw. Diese gibst du deinem Chef, lässt dir auf einem Durchschlag den Empfang quittieren,und der Chef muss diese Gegendarstellung in die Personalakte legen. Kommt es innerhalb von 3 Jahren zu einer Kü-Schutzklage nach Kündigung aus diesem Grund, wird sich das Arb-gericht erstmal mit der Abmahnung beschäftigen.
MfG Strabahner
Unterhalte Dich mit Deinen Chef persönlich.
in der probezeit eher vorsichtig sein
das müssten sie dir erstmal beweisen, also wenn sie ne unterschrift von dir wollen, das du die abmahnung entgegennimmst, dann unterschreibe nichts. das können die nicht einfach so machen.
Da wird eine Verdachts-Kündigung bzw. Abmahnung auf Verdacht ausgesprochen. Das ist erst einmal soweit OK. Ein Arb-Gericht wird sich damit dann befassen müssen, wenn es zur Verhaltenskündigung kommt!