Darf mein Chef mich so kurzfristig anrufen?
Ich hatte an dem Tag laut meinem Dienstplan frei.
Um 06.00 ging heute die Arbeit los. Mein Chef und meine Kollegen waren also auf Arbeit. Um 06.06 klingelte mein Handy wo ich gerade am schlafen war. Mein Chef rief an, doch ich ging nicht ran weil ich am schlafen war. Nach dem Dritten Anruf, machte ich den Flugmodus rein weil ich in ruhe weiterschlafen wollte.
Also ich um 09.00 diesen wieder rausnahm, kam die Nachricht: "Was bist du denn für ein Affe und machst dein Handy aus...." Ich meinte daraufhin, dass ich geschlafen habe und es mir relativ egal ist wer um die Uhrzeit anruft. Er meinte "Du kannst dir wohl denken dass es einen Grund hat wenn ich dich ausm Bett klingel? Du vergisst wohl wer dein Chef ist. Das nennt man Arbeitsverweigerung..."
Kann mir bitte jemand beim suchen helfen nach einem Paragraphen oder so, der die Aussage des Chef widerlegt? Ich habe bis jetzt nichts wirklich gefunden, aber mir kann NIEMAND sagen, dass es rechtens ist, was mein Chef macht...
17 Antworten
Kann mir bitte jemand beim suchen helfen nach einem Paragraphen oder so, der die Aussage des Chef widerlegt?
Warum? Du musst nichts widerlegen, der Chef muss den Paragraphen nennen, in dem das steht. Das wird er nicht können, da mir kein Gesetz bekannt ist in dem steht, dass ein AN in seiner Freizeit immer für den AG erreichbar sein muss.
Abgesehen davon: Was herrscht eigentlich für ein Umgangston bei Euch? Werdet Ihr immer vom AG beleidigt? Das würde ich mir verbitten. Das steht auch Deinem Chef nicht zu.
Wenn Dein Chef verlangt, dass Du auch in Deiner Freizeit seine Anrufe beantworten musst, ist das Rufbereitschaft. Diese muss aber vereinbart und auch entlohnt werden.
Wenn ein Dienstplan einmal "steht", kann der AG diesen nur mit Einverständnis des AN ändern. Außerdem geht das nur mit einer gewissen "Vorlaufzeit". Die Rechtsprechung bezieht sich hier mangels anderer Vorgaben auf den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz und da geht man von mindestens vier Tagen im Voraus aus.
Danke fürs Sternchen
Arbeitsverweigerung wäre es wenn denn Arbeitszeit ist. Ausserhalb der Arbeit kann er zwar anrufen muß aber damit rechnen das er wie jeder ganz normale Anrufer (außer der Ehefrau!) gehandhabt wird.
Für Dinge die es nicht gibt gibt es auch keine §§
Es gibt keinen Paragraphen in keinem Gesetz, der festlegt, dass du an deinem freien Tag für den Chef erreichbar sein musst.
Und Beleidigungen muss man nicht akzeptieren.
Wenn eine betriebliche Notwendigkeit besteht, darf der Arbeitgeber relativ viel.. Meines Wissens ist das in Ausnahmefällen rechtens. Schicke dir den Paragraphen, sobald ich ihn gefunden habe.. Beleidigen lassen musst du dich natürlich nicht, aber du hättest auch einfach kurz rangehen können..
@ speedfire002
Um 06.00 ging heute die Arbeit los.
Wenn du -so lese ich das aus deiner Frage heraus - verpennt hast, dann darf dein Chef das schon machen. (wecken).
Keiner war bei eurem Gespräch dabei, aber wenn du verschlafen hast und dich dann so äußerst, dann kann der Chef schon ausrasten. Ist zwar nicht der feinste Ton, aber wenn er dich geweckt hast und du antwortest:
"dass es dir egal ist, wer jetzt anrufst und du noch geschlafen hast". ??
Wenn sich das so ereignet hat, dann brauchst du nur nach einem Paragrafen suchen, der zeigt, wann man seinen Wecker stellen muss, um pünktlich bei der Arbeit zu sein hat.
Ich habe die Frage schon editiert nur leider dauert das so lange... Ich habe heute an dem Tag frei. So steht es auch im Dienstplan.