Kündigung von der Zeitarbeit und kein Gehalt mehr bekommen
Ich habe ein großes Problem! Mein Arbeitgeber - eine Zeitarbeit hat mir gekündigt, da der Betrieb in den wir Zeitarbeitskräfte gearbeitet haben alle Zeitarbeitskräfte entlassen hat bzgl. der Finanzkrise. Mir wurde dann von meinem Arbeitgeber gesasagt, dass er schauen wird mich woanders unterzubringen. Leider bekam ich dann nach 14 Tagen am 30.11.2008 die Kündigung zum 31.12.2008. Da mein Gehalt immer erst zum 15. des Folgemonats gezahlt wurde, habe ich gerade ganz schön doof aus der Wäsche geschaut, als ich für den Monat Dezember eine Auszahlung von 11 € bekommen hab. Hat die Zeitfirma das Recht mir kein Gehalt mehr zu bezahlen wenn sie keinen Einsatz für mich haben? Eine Mitarbeiterin hat mich Anfang Dezember mal angerufen und gefragt was ich gerade mache und ob ich Lust hätte ein wenig im Büro der Zeitarbeit zu arbeiten. Worauf ich geantwortet habe, dass ich meine Sachen bzgl. Arbeitsamt und neuer Jobsuche regeln muß. Aber es hat mich niemand aufgefordert direkt zu einer Arbeitsstelle zu gehen. Was ich natürlich gemacht hätte - aber aus Zeitvertreib mich umherfahren zu lassen ist doch nicht in Ordnung. Oder? Was kann ich denn jetzt tun? Hat es einen Sinn zum Arbeitsgericht zu gehen? Mir fehlt jetzt das Geld und ich habe keine Ahnung wie ich jetzt leben soll. I
5 Antworten
Packe alle Schriftstuecke inkl. Arbeitsvetrag, Kuendigung und Lohn-/Stundenzetteln ein und gehe heute zum Jobcenter. In jedem Fall steht Dir Hartz4 zu. Vielleicht auch mehr. Mache es dringlich und lass Dich nicht abwimmeln. (Immer freundlich bleiben.) Du wirst nicht verhungern... Alles wird gut!
Eine genauere Auskunft ist ohne Einsicht der Unterlagen nicht moeglich.
Selbstverständlich hat das Zeitarbeitsunternehmen nicht das Recht, den Lohn für Dezember einzubehalten. Allerdings wirst Du ihn Dir einklagen müssen. Am besten die Klageschrift selbst bei Gericht einreichen. Das geht auch ohne Anwalt. Das Zeitarbeitsunternehmen ist in jedem Fall in der Beweispflicht. Natürlich werden die sich rausreden wollen und sagen, Sie hätten Dir ja einen Job im Büro angeboten, aber sie müssen es beweisen. Ich habe selbst intern 10 Jahre in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und weiss daher genau, wie so etwas abläuft. Ich weiss aber auch, dass in fast 100 % bei dereartigen Gerichtsverfahren immer für den Mitarbeiter entschieden wird. Anhand Deiner langen Kündigungsfrist gehe ich davon aus, dass Du aus der Probezheit heraus bist. Solltest Du ein Jahr oder länger bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, steht Dir auch noch eine Abfindung zu. Ebenfalls in die Klage mit reinbringen. Die ARGE zahlt auf jeden Fall zunächst mal Überbrückungsgeld. Dieses musst Du dann zurückzahlen, wenn das Zeitarbeitsunternehmen nachgezahlt hat. In der Regel werden sehr schnell derartige Prozesse terminlich angesetzt. Du musst alles nur recht schnell machen, da Dir der Gesetzgeber nur 3 Wochen nach Ausscheiden Zeit für eine Klage gibt. Wenn Du nicht weiterkommst, reiche erst einmal Klage bei Gericht gegen die Kündigung ein, um den Termin zu wahren, und reiche die Begründung nach. Auch das geht. Weiterhelfen würde Dir auch die Gewerkschaft, solltest Du da Mitglied sein.
Hallo Andreas,
ich hatte eine ähnliche Situation und habe mich durch einige Foren gelesen, bis ich auf folgende Seite gestoßen bin
http://www.info-zeitarbeit.de
Dort bekommst du alle nötigen Informationen wie du nun vorzugehen hast. Rechtsurteile und Rechtssprechungen sind auch vorhanden.
Gruß Markus
Als Disponentin einer Zeitarbeitsfirma kann ich dir sicherlich helfen. So wie ich sehe hat die ZA- Firma die Kündigungsfrist eingehalten. Jesoch musst du beachten wenn du kein Einsatz hast musst du dich am Tag darauf mindestens Telefonisch ab besten persönlich bei deiner za-Firma melden. Und das jeden Tag bist dir dein vermittler mitteilt dass du bis zu seinem Anruf zu hause bleiben darfst. Denn hast den Vertrag mit deiner ZA-Firma und hast anwesenheitspflich. In deinem Fall haben Sie dir einen Einsatz in dem eigenen Betrieb angeboten und das was du gemacht gast ist Arbeitsverweigerung. Das ist ein Gund für eine Fristlose Kündigung! Aber das ist noch kein Grund dir kein Geld zu bezahlen!!! Du hast einen Anspruch auf die Anzahl ausbehalter Stunden die in deinem Arbeitsvertrag stehen. (Wahrscheinlich 35 h/Woche) Wenn du noch Urlaubsanspruch hast oder Überstunden dürfen Sie diesen Ausfall mit diesen Ausgleich. Ich würde definitiv aufs Arbeitsgericht gehen. In dem Fall Zeitarbeit hat der Arbeitgeber immer den Kürzeren gezogen und der Arbitnehmr gewinnt zu 80%. Das gelt steht dir zu und wenn du länger wie 6 Monate beschäftigt warst steht dir auch noch eine Abfindug zu. Also Ärmel hochkrämpeln - es rentiert sich !
als Azubi in dem Beruf Personaldienstleistungskaufmann kann ich der Dame nur zustimmen, abgesehen davon steht auch in dem Merkblatt der Arbeitsagentur welches dir deine ZA Firma hoffentlich ausgehändigt hat auch drinnen, das eine Lohnfortzahlung statt finden muss wenn kein Einsatz vorhanden ist, es sei denn du hast irgendwo deine Unterschrift gesetzt das du diese Zeit als unbezahlten Urlaub haben möchtest, dann hast du nämlich die A-Karte !
Nein haben Sie nicht habe gerade dieselbe Erfahrung gemacht!Aber da gerade diese Firmen für Ihr Verhalten bekannt sind haben die sich garantiert auch mehrfach abgesichert.Da reicht schon eine mail über ein kleines Fehlverhalten(auch wenns nicht so war)vom Arbeitgeber und schon werden sie Dir mit Eigenverschulden kommen und aus die Maus! Hak es einfach unter Erfahrung ab und vergiss das Thema Zeitarbeit!Dann lieber arbeitslos!!!