Ablauf vor dem Familiengericht (Umgangsrecht)

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Hutbonbon,

die Länge der Verhandlung hängt davon ab wie schnell die Eltern sich einigen, oder ob der Richter sehr schnell erkennt das der Vater besser kein Umgang haben sollte, oder nur betreuten. Das Jugendamt wird auch anwesend sein und vortragen was bisher geschehen ist. Auch das Kind wird angehört, in einem separaten Raum, ohne Zuschauer, nur das Kind und der Richter. Deine Freundin muss also keine Angst haben, so wie du es beschreibst hat sie bis jetzt nichts falsch gemacht. Wichtig ist das sie immer freundlich bleibt, sowohl dem Richter als auch dem Kindsvater gegenüber. Sie muss sachlich bleiben, kann aber trotzdem ihre Ängste und Sorgen dort vortragen. Sie sollte auch mit dem Kind vorher noch mal sprechen, das es vor Gericht frei sprechen kann und keine Angst haben muss irgendeinem Elternteil mit einer Äußerung weh zu tun. Das Kind sollte auch plausibel machen können aus welchen Gründen es nicht zum Vater möchte. Es gibt da gute Gründe, der Richter wird abwägen und zum Wohle des Kindes entscheiden. Noch ein Tip: die Mutter sollte vorher klären ob sie Prozesskostenhilfe beantragen kann, sonst kann es ihr passieren das sie die Gerichtskosten zahlen muss. Hat sie schon einen Anwalt?

analad  05.02.2013, 15:20

da das kind nicht geladen ist, wird es auch nicht gehört. es kann gehört werden, aber nur wenn der richter herausbekommen will, wie weit das kind von der mutter manipuliert wurde.

PBmemorys  06.02.2013, 17:28
@analad

Ob das Kind geladen ist oder nicht weisst du nicht, falls nicht wird der Anwalt der Mutter dafür sorgen das es geladen wird und es wird auf jeden fall angehört, da es hier um das Kind geht. Die Behauptung das das Kind von der Mutter manipuliert wurde ist an dieser Stelle sehr dreist und nicht angebracht.

analad  07.02.2013, 15:31
@PBmemorys

doch weiß´ich, steht weiter unten. das kind ist nicht geladen, also wird es auch nicht gehört.

Momo1965  07.02.2013, 17:04
@analad

Also, Analad, ich staune gerade wirklich nicht schlecht. Hast Du da bei Dir eine Glaskugel, oder woher weißt Du so genau, dass das Kind nicht angehört wird?

Dass das Kind nach dem Sachvortrag der Eltern vielleicht doch noch in einem weiteren Termin angehört werden könnte, steht für Dich überhaupt nicht zur Disposition, oder wie jetzt?

Langsam, aber sicher, sträubt sich mir das Nackenfell!!!

PBmemorys  07.02.2013, 17:43
@Momo1965

@Momo1965, genau mein Reden. Es gibt leider Menschen die wollen es nicht verstehen.

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 21:42
@analad

Hä, Moment mal...nur, weil es zu diesem Termin nicht geladen ist, heißt das doch noch lange nicht, das es nicht noch gehört wird.Ich denke das hängt davon ab, wie die erste Verhandlung laufen wird,oder? Aber die Anwältin meiner Freundin meinte schon, das das Kind sehr wahrscheinlich noch geladen wird weil das Kind in dem Alter von 10 durchaus schon auf dem sprachlichen Stand ist eine Meinung zu haben und es sollte auch gehört werden, damit das Gericht sieht, das die Mutter NICHT diejenige ist, die manipuliert. Analad woher kommt nur Deine unqualifizierte Meinung hier und Dein Frauenproblem? Hast auf jeden Fall nicht viel Ahnung von Kindern in dem Alter. Die können nämlich durchaus schon sagen was sie wollen und was nicht. Und natürlich kann und werde ich hier nicht Einzelheiten erzählen über den Beweggrund des betreuten Umgangs vom JA aber sei Dir mal sicher,das der Vater ein Problem hat mit dem Kind. Meinst Du eigentlich das es so toll für meine Freundin ist, die ja nicht nur Mutter ist sondern auch noch andere Interessen und Bedürfnisse hat, immer diejenige zu sein, die zuhause bleiben muss? Während der Vater mit Freundeskereis Kneipentouren macht und sich als Vorzeigepapi präsentiert? Wer sitzt denn am Krankenbett der Kinder? Kümmert sich um Alle Belange in der Schule? Steht nachts auf wenn was ist, teilt sich vierfach um Alles hin zu bekommen wie soviele alleinerziehende Väter und Mütter? Man wo lebst Du eigentlich? Deine Meinung bezieht sich niemals aus Erfahrungswerten weil das Leben einfach nicht so funktioniert und ich bin nur froh, das das hier nicht meine Freundin liest,bei solchen Aussagen bekommt ja Panik vor dem Gesetz.

na da werden beide parteiern - also mutter und vater - gehört und dann gibt das jugendamt noch einen bericht über das bisherige plus stellungnahme zum weiteren umgang ab. das gericht könnte auch noch einen gutachter einschalten. der familienrichter wird sich mit sicherheit auch ausführlich alleine mit dem kind unterhalten und sich eine eigene meinung bilden. lg

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 04.02.2013, 20:36

weißt Du auch, wie lange die Verhandlung dauert?

washilfts  04.02.2013, 20:40
@Hutbonbon

das kommt auf die gründlichkeit des richters an. ich denke, die meiste zeit wird er für das gespräch mit dem kind brauchen. er will herausfinden, ob das kind ggf. doch durch die mutter beeinflußt wurde oder welche gründe das kind mit eigenen worten anführt, warum es nicht zum vater will.

tipps4scheidung  05.02.2013, 09:17
@washilfts

Ein verantwortungsvoller Richter wird das Kind AUF KEINEN FALL befragen.

washilfts  05.02.2013, 09:40
@tipps4scheidung

da kann ich aus eigener erfahrung sagen, daß er es tun wird. bei uns hat er das sogar mit meinem damals 7-jährigen pflegekind getan.

Menuett  05.02.2013, 10:51
@tipps4scheidung

So ein Quark. In diesem Falle dürften Kinder ab ca. 4 Jahren befragt werden. Eine 10jährige wird auf alle Fälle befragt.

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 04.02.2013, 20:34

oh das ist gut zu wissen,das das Kind auch angehört wird. Denn darum geht es ja die ganze Zeit und das will der Vater ja nicht sehen.

Das Jugendamt hat sich für begleiteten Umgang ausgesprochen?

Oder war das die Mutter?

Wenn es das JA war, dann liegt da ja noch viel mehr im Argen. Es gibt einige Entscheidungen gegen den Ratschlag vom JA, aber nicht viele.

Wie lange eine Verhandlung dauert ist schlecht abzuschätzen. Vielleicht wird es sogar beim ersten Mal sehr kurz, weil der Richter evtl. ein Gutachten haben möchte. Ob das Kind direkt beim ersten Mal gehört wird kommt auf den Richter an.

Die Familienrichter kennen sich mit der Befragung von Kindern, die immer in einem Nebenraum stattfindet, gut aus, keine Sorge.

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 12:47

nein das JA. Nachdem das Kind selbst in einem Gespräch nochmal deutlich gesagt hat, das es nicht zum Vater übernachten will.

Menuett  05.02.2013, 16:40
@Hutbonbon

Gut, dann scheint da ja einiges im Argen zu liegen. Die Mutter muß sich da wohl weniger Sorgen machen.

Das Kind wird vom Richter befragt, Gutachten erstellt und dann wird entschieden.

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 04.02.2013, 20:32

Zuerst werden doch die Eltern angehört oder nicht? Soviel ich weiß, ist das Kind bei der Verhandlung nicht dabei.

raufasertapete  04.02.2013, 20:39
@Hutbonbon

Nein, ich meinte alleine befragt, bei der Verhandlung nimmt es nicht teil, das stimmt

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 12:45
@raufasertapete

Hallo, danke für Eure Antworten hier. Also hier nochmal die Fakten: Die Mutter, also meine Freundin hat einen Brief vom Amtsgericht bekommen in dem sie und nur sie,ohne Kind, geladen wird zu erscheinen. Noch ist von der Anhörung des Kindes nicht die Rede. Die Anwältin meiner Freundin geht aber auch davon aus, das das Kind auf jeden Fall gehört wird wenn der Vater nicht einlenkt.Ich wollte wissen wie die Verhandlung ablaufen wird ob beide Eltern viel reden und erzählen müssen z.B. oder ob es so ist, wie hier u.a. beschrieben, das das JA zu Wort kommt und die Eltern nur kurz oder so..halt wie der normale Ablauf der Verhandlung sein wird.Schließlich erlebt man sowas ja auch nicht jeden Tag. Meine Freundin überlegt, ob sie sich gut vorbereiten muss mit allen wichtigen Vorkommnissen der letzten Jahre oder eher nur kurz was sagen soll. Ich hab ihr gesagt,weiß nicht, ob das so richtig ist,das ihre Anwältin ja auch noch da ist und sicher auch das ein oder andere einbringt falls der vater den wilden Maxe macht.

analad  05.02.2013, 15:12
@Hutbonbon
  1. die vorkommnisse der letzten jahre sind geschichte und interessieren nicht
  2. ein betreuter umgang steht garnicht zur debatte. weder ist von missbrauch des kindes, noch drogeneinfluss die rede. somit wird ein antrag auf betreuten umgang vom richter über den kopf der mutter zerbrochen.
  3. hier muss nicht der vater irgendwas einlenken, sondern der vater
  4. selbst wenn kind gehört wird, dann muss es genau begründen warum es nicht zum vater will: gründe wären er hat sie geschlagen, getreten, vergewaltigt, ansonsten gibts keine begründung
  5. die mutter scheint beratungsresistent zu sein und dafür ist sie zu bedauern.
  6. warum fördert sie keinen umgang?
Hutbonbon 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 12:16
@analad

Bitte halte Dich hier mal ein bisschen raus,ok? Du hast keine Ahnung und stellst hier Dinge auf, die Niemand wissen will.

analad  07.02.2013, 15:41
@Hutbonbon

vielleicht hältst du dich selbst mal zurück. immerhin geht dich die sache garnichts an, da du außenstehender bist. es sind sachen die du nicht hören willst.

Momo1965  07.02.2013, 17:38
@analad

Analad, es gibt wohl auch einige Dinge, die DU nicht hören wilst!

Deine Behauptungen hier werden immer haltloser! Weißt Du, welcher Verdacht in mir zusehend stärker wird? Dass Du ein ums Umgangsrecht "geprellter" Vater bist oder aber ein Vater, dessen Kind keinen Kontakt mehr zu Dir wünschte.

Wie kannst Du hier frech behaupten, die Mutter sei beratungsresistent, wenn Du von ihr selbst noch kein einziges Wort gehört oder gelesen hast? Alleine DIESE Äußerung von Dir lässt die Annahme zu, dass Du ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht haben könntest, die Du jetzt hier unter dem Deckmäntelchen angeblicher, juristischer Kenntnisse aufarbeiten willst.

die vorkommnisse der letzten jahre sind geschichte und interessieren nicht

Das schlägt dem Fass nun vollendst den Boden aus! Gerade derartige Entscheidungen werden immer im kausalen Zusammenhang ALLER Umstände, auch vergangener, beschlossen!

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 21:49
@Momo1965

Ja Momo, das ist auch mein Gedanke, das da andere Dinge im Argen liegen mit Analad und der Vorgang hier gar nicht das wahre Thema um das es ihm geht. ich hab auch die ganze Zeit das Gefühl das Analad nur um sich "beisst" wie ein Tier das verletzt wurde.

Analad: Wenn dem so ist,dann sind Deine negativen Erlebnisse natürlich traurig aber kein Grund hier vom Stapel zu lassen.

Hutbonbon 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 21:52
@analad

nebenbei..die Sache geht mich was an weil es um einen Menschen geht,der mir viel bedeutet.Sowas nennt man Freundschaft und "geteiltes Leid".

Also ich habe mir nun alle Kommentare die bis heute geschrieben wurden durchgelesen. Ich habe selbst einen solchen Familienrechtsstreit hinter mir den ich kürzlich erst gegen eben eine solche Manipulative Kindesmutter gewonnen habe. Der Ablauf stellt sich Kinder Regel wie folgt dar: 1. Vorladung zum 1. mündlichen Verhandlungstag. 2. 1. mündlicher Verhandlungstag 3. Wird in der ersten mündlichen Verhandlung keine Einigung beider Parteien erzielt, so wird in der Regel ein Gutachten beider Elternteile sowie des Kindes durchgeführt (dauer bis zur Fertigstellung ca. 6-12 Monate) 4. Nach dem Gutachten wird die 2. mündliche Verhandlung angeordnet. 5. 2. Mündliche Verhandlung, je nachdem was aus dem Gutachten hervorgeht wird der Richter / die Richterin das Urteil fällen Hinweis zum Gutachten: Sollte das Gutachten keinen wirklich schwerwiegenden Verdacht auf Missbrauch, Vernachlässigung, körperliche / psychische Schädigung des Kindes aufweisen so wird dem Vater das Umgangsrecht mit 100%iger Sicherheit zugesprochen und wenn die Kindesmutter dann weiterhin das Kind in irgendeiner Art und Weise manipuliert wird der Vater seinem Rechtsanwalt und dem Jugendamt das mitteilen und es wird eine Klage auf Sorgerechtsentzug zu lasten der Mutter gestellt, diese Klage geht relativ schnell, denn hier wird zum Wohle des Kindes gehandelt.

Weiterer Hinweis: Die Ausführungen des User analad sind vollkommen sachlich richtig und ich kann nicht nachvollziehen wie man jemanden so der maßen angehen kann nur weil er die Wahrheit des deutschen Familienrechts ausspricht.

deekaywhy  11.06.2015, 06:01

Hallo LionKing, Dein Post macht mir Mut, habe das noch vor mir: Die Mutter manipuliert die Kinder und sie kommen schon seit 6 Monaten nicht mehr zu mir. Gestern war der JA-Termin und der Sozialarbeiter ist der Mutter voll auf den Leim gegangen. sieht die Weigerung der Kinder, zum Vater zu gehen, als reale Ängste statt als von der Mutter kreierte Szenarien. Der Sozialarbeiter hat sich 100% auf ihre Seite geschlagen, insofern habe ich bei der Verhandlung vom JA keine Unterstützung zu erwarten. Was der Richter macht? Ob er erkennt, dass die Kinder manipuliert sind? Oder ob er seinem "Kollegen" vom JA folgt, ich weiß es nicht. Fakt ist, die Kinder brauchen eine richterliche Anordnung für den Umgang, damit sie unbeschwert zum Vater gehen können. Weil sie in der Loyalitätsfalle der manipulierenden Mutter sitzen. Sonst muss ich warten, bis sie vielleicht mit 18 oder 20 selbst verstehen, was hier passiert.