Ablauf der Zwangsräumung nach Zwangsversteigerung des Hauses?
Ich habe eine Frage zur Zwangsräumung nach der Zwangsversteigerung eines Hauses:
Meine Bekannten haben einen Brief erhalten, in dem steht, dass sie bis zum 15.3 endgültig aus ihrem Haus draußen sein müssen, weil dieses zwangsversteigert wurde.
Meine Frage jetzt: Was passiert wenn sie an diesem 15.3. das Haus nicht verlassen haben und sich nach wie vor alle Möbel und Hausrat darin befindet? Werden sie dann durch die Polizei zum Rausgehen gezwungen und wie verhält sich das mit dem Ausräumen der Möbel? Oder bekommen sie nocheinmal eine Verlängerung, wenn sie noch darin wohnen, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht an diesem 15.3.?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
6 Antworten
Hallo,
dann werden sie zwangsgeräumt durch den Gerichtsvollzieher, der mit der Polizei und einem Umzugsunternehmen erscheint.
Gehen sie nicht freiwillig raus, wird die Polizei sie mit Gewalt aus dem Haus schaffen.
Die Möbel und der Hausrat werden vom Umzugsunternehmen verladen und sofern es in der jeweiligen Kommune Notunterkünfte gibt, dort soweit wie möglich wieder aufgebaut.Für Sachen die keinen Platz finden, geht es in ein Lagerhaus.Für diese Einlagerung müssen sie dann ab dem Tage Lagergeld zahlen.
Ich empfehle Hierzu
Schindler Trickkiste der Zwangsversteigerung bei ebay
Mir hat es sehr geholfen und ich hab die Räumung ein Jahr rausgezogen
Hab Schindler auch angerufen; ganz gut drauf
Also noch zur Ergänzung: Wenn die letzte Frist zur freiwilligen Räumung verstrichen ist (und das ist ja dann der 15.3.) folgt dann direkt am selben Tag die Zwangsräumung oder dauert das noch einige Zeit bis der Gerichtsvollzieher das Speditionsunternehmen beauftragt hat?
Vielen Dank und sorry für die eventuell verwirrende Beschreibung, aber ich bin nicht so im Thema drin.
Die Spedition steht auf Abruf bereit und brauchen nur angerufen werden. Es gibt auch kaum eine Räumung, wo die Spedition nicht gebraucht wird.
Zunächst mal kommt es darauf an, wie geräumt wird; manchmal wird nur das Schloss ausgetauscht und die Sachen können danach rausgeholt werden; allerdings gibt es auch Kompletträumungen.
Problem ist dass Möbel oft Zubehör sind und mitersteigert werden. Aber einfach rausholen; da gabs kaum Probleme. Nur wenn der Ersteigerer ein absoluter Ar..... ist.
Verlängerungen kriegen sie kaum! Nur mit dem richtigen Argument.
Gegen die Räumung helfen Mietverträge, Drittwiderspruchsklage.
Buch zu empfehlen Trickkiste der Zwangsversteigerung bei ebay und Der Verein Schtuzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden eV
Mit Polizei werden sie aus der Wohnung geräumt. Sie hatten ja Zeit genug.