Darf ich meinen Haustür-/ Wohnungsschlüssel an Dritte weiter geben?
Ich würde gerne meiner Lebensgefährtin einen Schlüssel zu meiner Wohnung + Haustür geben, da ich oft das Haus verlasse bevor sie es tut, um zur Arbeit zu fahren, wenn sie z.B. bei mir nächtigt. Das Hauptproblem liegt darin, das mein Vermieter beispielsweise Nachts/Abends darauf besteht das die Hauseingangstür abgeschlossen wird, und ich auch schon den Fall hatte das dieser die Haustür auch schon Mittags zu geschlossen hatte und meine Freundin nicht aus dem Haus kam. Im Notfall ist das doch ziemlich gefährlich wie ich finde.
Das Haus besteht aus 3 Parteien (2 Mieter und der Vermieter)
Kann mein Vermieter da Stress machen, wenn ich meiner Freundin einen Schlüssel aushändige, ohne seine vorherige Erlaubnis?
6 Antworten
Die Haustür darf zu keiner Zeit so verschlossen sein, dass sie von innen nicht (ohne einen Schlüssel) geöffnet werden kann, da im Falle eines Brandes ansonsten der Fluchtweg versperrt ist. Mach Deinem Vermieter das bitte klar.
Und was die Schlüssel angeht: Wenn du mehrere Sätze deiner Schlüssel hast, kannst du die geben, wem immer du das möchtest.
Die Haustür muss auch ohne Schlüssel von innen zu öffnen sein.
Girschdien hat völlig Recht! In manchen Hausordnungen steht aber immer noch, dass die Tür nachts abgeschlossen sein muss. Dieser Passus ist aber nicht gültig, wenn die Tür dadurch nicht mehr von innen geöffnet werden kann!
Er ist gültig wenn die Tür ein panikschloss hat so kann die Tür abgeschlossen werden und trotzdem von innen geöffnet werden ohne das ein Schlüssel benötigt wird
Machs einfach.
Bei mir hat sogar eins meiner Kinder einen Schlüssel für den Notfall und ich habe auch einen von meinem Kind.
Ich habe auch den Schlüssel meiner Eltern und die meinen Schlüssel.
Wenn er pingelig ist, regt er sich auf.
Aber heutzutage ist es doch recht normal, dass man einem Partner, der nicht dort wohnt, nen Schlüssel gibt.
Hab ich mit meinem Freund auch immer gemacht, gab nie Probleme.
Auch nicht für Bekannte wegen Blumengioeßen in Urlaub.
Dumm gesagt, es kommt auch bissl auf den Umgang an:
ein freundliches hallo, ggf. die Info: ich bin Frau xy, die Partnerin von Herrn.. Er hat heute Spätschicht und ich gehe schon mal rauf.
Oder so.
Eigentlich selbstverständlich.
Wir hatten es auch schon mit Besuch, die waren mit Kind paar tage bei uns, wir hatten ihnen einen Schlüssel gegeben,d a wir selber so doof arbeiten mußten.
Vermieterin traf sie dann an Haustür, war erst sehr skeptisch.. dann stellten die sich nett vor, .. alles gut.
Alöso, Schlüssel darfst Du weitergeben, Du gibst den ja nicht wahllos an Passanten.
Und klar, bei Verluist wärest Du verantwortlich.
Aber alles in allem: passt schon!
So sehe ich es auch, aber das sind so Vermieter die pingelig ohne Ende sind. Ich wurde selbst am Wochenende gefragt ob ich meine Winterreifen aufgrund des Geruchs ausserhalb des Kellers einlagern könnte, weil die ja so stinken :-D Da dachte ich noch ... Wozu hab ich denn einen Keller? :-D
Null Problemo.
Die Haustür muss zwar geschlossen aber nicht verschlossen sein. Letzteres ist aus Gründen des Brandschutzes unzulässig.
Schlüssel zu Haus und Wohnung darfst du genehmigungsfrei weiterreichen. Erforderlichenfalls darfst du weitere anfertigen lassen. Für die Haustür kann dafür die schriftliche Erlaubnis des V. erforderlich sein. Das sagt dir der Schlüsseldienst. Über die Zusatzschlüssel für die Haustür sollte der V. informiert werden, mehr ist da nicht nötig.
Bei Auszug sind sämtliche Schlüssel zurückzugeben. Deine zusätzlich angefertigten nur gegen Kostenersatz, ansonsten vor Augen des Vermieters diese unbenutzbar machen.
"""Die Haustür darf zu keiner Zeit so verschlossen sein, dass sie von innen nicht (ohne einen Schlüssel) geöffnet werden kann, da im Falle eines Brandes ansonsten der Fluchtweg versperrt ist."""
Das ist mir neun, Girschdien, und das glaube ich nicht.