Ist der Austausch uralter kaputter Gegensprechanlage eine Modernisierungsmaßnahme?
Bereits beim Einzug vor 12 Jahren war die Gegensprechanlage kaputt. Aber es gab einen Summer, war alles gut. Nun schließt die Haustür seit bereits 1 Jahr nicht mehr und der Summer abgeklemmt, weil er spinnte. Wir (3 von 7 Parteien) haben um Reparatur der Schließanlage und Summer gebeten, sonst Mietminderung. Vermieter plant jetzt sogar eine Gegensprechanlage einzubauen. Frage: Ist das nun noch Teil der Instandsetzung oder schon eine Modernisierungsmaßnahme, die zur Mieterhöhung führen kann/wird?
7 Antworten
Hier handelt es sich eindeutig um eine Instandsetzungsmaßnahme einer notwendigen, durch Alterung defekt gewordenen Haustechnikeinrichtung.
Zur Abgrenzung siehe hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Modernisierung/ma1.htm
nein keine modernisierung, da wird das alte nur ersetzt
wenn es was neumodisches ist, ist das die entscheidung vom vermieter
Das ist eine Reparatur, keine Modernisierung. Dass man heute nicht mehr so altes Geraffel kriegt, ist logisch und dass es heute teurer ist, ist auch klar. Das berechtigt aber nicht, das als Modernisierung darzustellen.
Nein, das ist eine Instandhaltung. Bei Abschluss des Mietvertrages war einen Gegensprechanlage vorhanden und die soll nun wieder (wenn auch erst nach vielen Jahren) hergestellt werden. Was daran ist denn eine Modernisierung?
Ohne Gegensprechanlage nur Instandsetzung, mit Gegensprechanlöage Modernisierung und instandsetzung. Die Instandhaltungskosten wären herauszurechnen (ca. 50%), der Rest dann umlegbar, 11% der Kosten jährlich, davon 1/12 monatlich.