Muss/Darf ich meine Haustür abschließen?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich meines Rechts als Mieter.
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus in einer Einliegerwohnung. Unsere Vermieter wohnen oben.
Um auf die Toilette zu gehen, muss ich über den Hausflur, der direkt bei der Haustür ist. Die Haustür ist von der Straße durch einen Hof mit Tor getrennt, das immer geschlossen ist. Die eigentliche Haustür hat an beiden Seiten eine Klinke zum öffnen.
Jetzt ist es jedoch so, dass die Vermieter und deren Familie die Haustür nie schließt, sie steht ständig offen, was nicht nur wegen der Temperatur uncool ist, sondern auch weil ich eben direkt daran vorbei muss um auf die Toilette zu gehen. Da kann ja jeder rein spazieren.
Ich habe erklärt, dass ich gerne abschließen würde, sie sagten aber, nicht jeder habe einen Schlüssel zu der Tür und das Kind (7) könnte die Tür nicht aufschließen. Außerdem kommt ja niemand rein weil niemand durch das Tor rein kommt.
Ich hab trotzdem gesagt, dass ich ab jetzt abschließen werde. Es ist eiskalt im Flur und ich sehe es nicht ein wenn ich nachts aufs Klo muss durch den windigen Flur zu laufen.
Bin ich im Recht?
6 Antworten
Du hast ein Sicherheitsbedürfnis, das nicht zu vernachlässigen ist. Eigentlich sollte die Haustür so ausgestattet sein, dass man sie von außen nicht öffnen kann, auch wenn kein Schlüssel umgedreht wird.
Wenn eine Person oder Familie ein Einfamilienhaus selbst bewohnt, kann sie sicher machen, was sie will. Wenn aber eine Wohnung in dem Haus vermietet wird, noch dazu mit dieser komischen Konstellation, dass Du auf Toilette außerhalb Deiner Wohnung musst, hast Du Anspruch darauf, dass die Haustür im Normalfall zugemacht wird und jeder der rein will, läuten muss. Auch Kinder!
Insbesondere nachts darf es nicht sein, dass Du beim Verlassen Deiner Wohnung feststellen muss, dass die Tür sperrangelweit offen steht? Wie sicher ist denn das Hoftor? Wohl kaum so, dass absolut niemand rein kommen kann.
Wenn es also tatsächlich so ist, dass die Vermieter Euch als Mieter behalten wollen, schreibt Ihnen schriftlich als Abmahnung, dass die Tür stets verschlossen zu halten ist und droht mit fristloser Kündigung, wenn das dann nicht regelmäßig befolgt wird.
Fristlos heißt aber dann auch wirklich ohne Frist, also sofort und dementsprechend solltet ihr Euch schon bevor ihr zu einer solchen Maßnahme greift nach einer anderen Wohnung umschauen, die ihr kurzfristig beziehen könnt, wenn es darauf ankommt.
Ich verstehe das so, dass die Türe offen steht --- oder ist sie geschlossen und nicht abgeschlossen?
Das ist blöd. Allerdings kannst du ohne das Einverständnis der Vermieter wenig machen. Denen scheint das ja egal zu sein - und den anderen Mietern wohl auch. Ich weiß nur nicht, ob die Haustüre wegen evtl. Versicherungsschutz abgeschlossen sein muss. Vielleicht wäre das ein Ansatz/Argument. Wenigstens nachts sollte die Türe doch wohl abgeschlossen sein.
Es ist ein Einfamilienhaus, wir und die Vermieter sind die einzigen Bewohner.
Danke für das Argument!
Ich verstehe die Frage nicht so ganz, ehrlich gesagt. Was soll es denn an der Temperatur ändern, wenn Du die Tür abschließt?
Anders gefragt, wäre das Problem des windigen Flurs nicht mit einem simplen Schließen der Tür behoben?
Tut mir leid, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Kalt ist es weil es rein zieht weil die Haustür offen steht die ich immer zu mache, meine Vermieter aber nicht.
Ich geh nachts um 3 Uhr auf die Toilette und sie steht bis zum Anschlag auf weil sie jemand nicht geschlossen hat.
Ich mach ca. 15 x am Tag die Tür wieder zu weil sie offen steht. Sie steht ständig auf. Und ich mach sie zu, das nervt. E
Dem entsprechend würde ich sie gern abschließen, was der Vermieter aber nicht will. Ich würde gern wissen ob ich es trotzdem darf.
häng einen grossen zettel an die türe "bitte türe schliessen es ist kalt" oder sowas ähnliches. und nein, wenn andere leute auch noch durch diese türe müssen, kannst du sie nicht einfach so abschliessen.
Ein Gesetz dafür oder dagegen gibt es nicht, so viel ich weiß. Einzelne Urteile gehen aber eher in die Richtung, dass Haustüren nicht abgeschlossen werden dürfen, weil im Falle des Falles bei einem Brand der Fluchtweg dann zu wäre. Das bezieht sich aber auf Mehrfamilienhäuser.
Konkret in Deinem Fall könnte ich mir höchstens vorstellen, dass es die Versicherung nicht so prall findet, wenn man den Einbrechern sozusagen einladend die Tür offen lässt... Hoftor hin oder her.
Zudem - was würde es ändern, wenn Du die Tür abschließt? Der nächste, der sie benutzt, schließt sie auf - und lässt sie ja dann doch wieder offen stehen.
Ja das stimmt.
Es geht auch nicht grundsätzlich um die Frage Tür auf oder zu, sondern um die Frage darf ich oder nicht.
Danke!
Nein, du darfst nicht. Du bist offensichtlich nicht der einzige Bewohner des Hauses und würdest im Brandfall auch andere gefährden. Abgesehen davon haben deine Vermieter dir untersagt, die Haustür abzuschließen.
Sprich doch mal mit deinem Vermieter. Man kann (ich weiß leider nicht, wie dieser Mechanismus heißt) einen Mechanismus einbauen, so dass die Tür von allein wieder schließt. Hat jedes Kaufhaus und nahezu jedes Mehrfamilienhaus. Damit die Tür dauerhaft offensteht, müsste man einen Stopper betätigen. Damit würde sich das Abschließen erübrigen.
und warum musst du die tür jetzt abschliessen? es reicht doch, die einfach zu zu machen.
Ich will abschließen, darf aber nicht.
Sie steht offen. Ständig.
Ich mach sie zu und kurz darauf steht ie wieder offen weil irgendjemand heim gekommen oder gegangen ist.
Ich will abschließen, darf aber nicht.